Direktwahl Regierung
DpL-Initiative ist verfassungskonform
Gemäss Volksrechtegesetz hat die Regierung angemeldete Initiativbegehren auf deren Vereinbarkeit mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen zu überprüfen. Zudem müssen von Gesetzes wegen weitere rechtliche Vorgaben hinsichtlich der Form und Art der Initiative eingehalten werden.
Die Regierung kommt zum Schluss, dass das Initiativbegehren der DpL zur Direktwahl der Regierung die formellen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen sowie die weiteren rechtlichen Vorgaben erfüllt. Auch die materielle Verfassungsmässigkeit, die bei Verfassungsinitiativen naturgemäss nur eingeschränkt überprüft werden kann, ist gegeben, wie die Regierung in einer Medienmitteilung informiert.
Zu beachten seien laut Regierung jedoch die weitreichenden Auswirkungen auf das politische System Liechtensteins als Ganzes im Falle einer Annahme der Initiative sowie die noch offenen Fragen in Zusammenhang mit der Umsetzung der Initiative auf Gesetzesstufe. Diese Aspekte werden im Bericht und Antrag ebenfalls aufgezeigt und basieren auf einem Kurzgutachten des Liechtenstein-Instituts, welches die Regierung in Anlehnung an die Studie des Liechtenstein-Instituts betreffend Direktwahl der Regierung aus dem Jahr 2022 in Auftrag gegeben hat. (ikr)
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