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Eiszeit im Kautionsstreit

Das Liechtensteiner Gewerbe kämpft bisher vergeblich gegen die bürokratischen Hürden bei den grenzüberschreitenden Dienstleistungen in der Schweiz. Der Ruf nach Gegenmassnahmen wird lauter.

Vaduz/St. Gallen. – Gewerbebetriebe aus dem Ausland müssen seit März dieses Jahres eine Kaution hinterlegen, wenn sie Aufträge auf der Schweizer Seite des Rheins ausführen wollen. Die Regelung gilt bisher für Gipser, Maler, Gerüstbauer und seit Oktober auch für Arbeitnehmer in Gebäudetechnikbranchen wie beispielsweise Spengler. Weitere Branchen könnten demnächst folgen. Je nach Höhe des Auftragswerts kann die Kaution rasch bis zu 20?000 Franken betragen.

Gedacht als Massnahmen gegen Lohndumping stossen die Schweizer Regelungen in den Nachbarregionen Liechtenstein und Vorarlberg zunehmend sauer auf. «Das Problem hat sich in der Zwischenzeit nicht entschärft, sondern zieht sich in die Länge», sagt Arnold Matt, Präsident der Wirtschaftskammer Liechtenstein. In einigen Branchen dürfen ausländische Betriebe nicht länger als 90 Tage in der Schweiz tätig sein. Wenn ein Betrieb dieses Kontingent ausgenützt habe, komme dies praktisch
einem Arbeitsverbot in der Schweiz gleich, kritisiert Matt.

«Auf Granit gebissen»

Die Wirtschaftskammer fordert seit längerer Zeit, dass die Liechtensteiner Regierung gleich lange Spiesse für alle Unternehmen bei den grenzüberschreitenden Dienstleistungen schaffen soll. «Wir haben über verschiedene Kontakte in der Schweiz versucht, die grenzüberschreitende Dienstleistung für unsere Betriebe zu erleichtern, aber bei praktisch allen Versuchen haben wir auf Granit gebissen.»

Mehr in der heutigen Print- und Online-Ausgabe von «Wirtschaft regional».

 

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