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Abo Bürokratieabbau

Niedrige Einkommen sollen von AHV-Pflicht befreit werden

Die AHV-Beitragspflicht soll künftig erst für Erwerbseinkommen ab 3000 Franken pro Jahr gelten. Auslöser für diesen Gesetzesentwurf war eine VU-Motion.
Daniela Fritz
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Bei geringfügig Beschäftigten soll der Bürokratieaufwand für Arbeitgeber gesenkt werden: Die AHV-Beitragspflicht soll neu erst ab einem Einkommen von 3000 Franken gelten.
Auf jeden verdienten Franken in Liechtenstein sind heute Pflichtbeiträge an die Sozialversicherungen sowie Lohnsteuerabzüge fällig. «Dies stellt für viele Unternehmen administrativ einen grossen Aufwand ...

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