Bedienungsfehler am Hohen Kasten
Brülisau. – Ein technischer Defekt als Ursache des Seilbahnunfalls wird ausgeschlossen. Vielmehr führte das Fehlverhalten eines Mitarbeiters dazu, dass die Geschwindigkeit der Pendelbahn nicht korrekt kontrolliert und gesteuert wurde. Die Geschwindigkeits-Begrenzung sowie deren Überwachung waren durch einen Eingriff in die Steuerung unwirksam. Die Bahn war zum Unfallzeitpunkt im Unterhaltsbetrieb und wurde von der Talstation aus manuell bedient.
Strafverfahren läuft
Beide Kabinen der Bahn krachten ungebremst in die Stationen gekracht. Ein Mitarbeiter der Luftseilbahn Brülisau-Hoher Kasten wurde schwer verletzt. Die UUS hat den Bericht im Auftrag der Staatsanwaltschaft Appenzell Innerrhoden verfasst. Der Innerrhoder Staatsanwalt Herbert Brogli wollte auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA keine Angaben zum Strafverfahren machen. (sda)