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Abo Aus dem Gericht

Gefangen im Teufelskreis der Spielsucht

Seine Spielsucht trieb den Angeklagten in die Kriminalität. Jahrelang – mit fatalen Folgen: Nun muss er für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Bettina Stahl-Frick
Gerichtsgebäude in Vaduz
Der Senat des Kirminalgerichts hat entschieden: Wegen der sehr langen Tatzeitdauer und dem immens hohen Schadensbetrag von fast vier Millionen Franken muss der Angeklagte für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Er war verantwortlich für den Finanzbereich und das Rechnungswesen einer Treuhandgesellschaft. Allerdings nutzte er seine Befugnisse aus. Nicht im Sinne eines Ausrutschers – während einer Zeitdauer von 15 ...

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