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Gefangen im Teufelskreis der Spielsucht

Seine Spielsucht trieb den Angeklagten in die Kriminalität. Jahrelang – mit fatalen Folgen: Nun muss er für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Bettina Stahl-Frick
Der Senat des Kriminalgerichts hat entschieden: Wegen der sehr langen Tatzeitdauer und dem immens hohen Schadensbetrag von fast vier Millionen Franken muss der Angeklagte für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Bild: Archiv
Er war verantwortlich für den Finanzbereich und das Rechnungswesen einer Treuhandgesellschaft. Allerdings nutzte er seine Befugnisse aus.

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