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Keine Schenkungssteuer in Liechtensteins mehr

In seiner Sondersitzung vom Dienstag behandelt der Landtag ein einziges Traktandum, nämlich die Steuerreform. Allein schon durch die Reduktion der Anzahl der Steuerarten wird das neue Steuerrecht einfacher und transparenter.

VON GÜNTHER FRITZ

Die bisherige Nachlass-, Erbanfalls- und Schenkungssteuer soll nach der von Regierungschef Klaus Tschütscher dem Landtag vorgelegten Steuerreform abgeschafft werden. Wie die Regierung im entsprechenden Bericht und Antrag schreibt, verstossen derartige Steuern gegen den Grundsatz der einmaligen Besteuerung des Markteinkommens einer Person, da ihnen Transfer- und keine Markteinkünfte zugrunde liegen.

Mindereinnahmen von 7 Millionen

Ein Blick auf die Entwicklung der Steuereinnahmen in den Landesrechnungen der letzten Jahre zeigt, dass im Bereich der Nachlass-, Erbanfalls- und Schenkungssteuer im Jahr 2008 12,6 Mio. Franken und im Jahr 2009 8,8 Mio. Franken anfielen. Das durchschnittliche jährliche Aufkommen der  Nachlass-, Erbanfalls- und Schenkungssteuer betrug im Zeitraum von 2000 bis 2009 rund 7 Mio. Franken. Das heisst, nach der Abschaffung dieser Steuerarten gehen dem Land rund 7 Mio. Franken an Einnahmen verloren.

Auch im Ausland wurden diese Steuerarten zum Teil abgeschafft. Österreich hat seit dem 1. August 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuern mehr, sondern nur noch eine spezielle Stiftungseingangssteuer auf Vermögensübertragungen an Stiftungen und verselbständigte Vermögensmassen. In der Schweiz existiert zwar in den meisten Kantonen eine Erbschaftssteuer, ihre praktische Bedeutung wird jedoch dadurch reduziert, dass die wesentlichen Übertragungsfälle zwischen Ehegatten und auf Kinder regelmässig von der Besteuerung ausgenommen sind.

Aus Wettbewerbsgründen

Laut Bericht der Regierung liegt ein weiterer Grund für die Abschaffung der Nachlass-, Erbanfalls- und Schenkungssteuer darin, eine Regelung für die Besteuerung von vermögensverwaltenden juristischen Personen, insbesondere Stiftungen, zu schaffen, die eine Gleichbehandlung von inländischen und ausländischen Begünstigten ermöglicht.
Die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer dränge sich schon länger auf, sagte Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein in einem kürzlich veröffentlichten «Vaterland»-Interview. Dazu der Thronfolger: «Erstens kann dadurch wiederum eine doppelte Besteuerung von bereits einmal versteuerten Einkommen beseitigt werden. Zweitens sind wir aus Wettbewerbsgru?nden in Zugzwang, weil in Österreich wie auch in verschiedenen Schweizer Kantonen in den letzten Jahren diese Steuer abgeschafft oder zumindest stark eingeschränkt wurde.»

Auch keine Couponsteuer mehr

Eine Steuerart, die ebenfalls abgeschafft wird, ist die Couponsteuer. Dazu Erbprinz Alois: «Es war immer unverständlich, warum auf Dividenden einer AG Couponsteuern gezahlt werden sollen, auf Dividenden einer GmbH hingegen nicht. Ausserdem fu?hrt die Couponsteuer zu einer unberechtigten Doppelbesteuerung von Einkommen, weil so bereits einmal auf Unternehmensebene besteuertes Einkommen nochmals besteuert wird.» Die Regierung schreibt im Bericht an den Landtag zur Abschaffung der Couponsteuer: «Diese Massnahme ist vor dem Hintergrund der internationalen Kompatibilität, der Wettbewerbsfähigkeit und der Entscheidungsneutralität des liechtensteinischen Steuersystems von grosser Bedeutung.»

Übergangslösung

Für die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Steuerreform bestehenden Reserven ist eine Übergangslösung vorgesehen. Danach sollen Altreserven, die stets als zuerst ausgeschüttet gelten, bei einer Ausschüttung während der ersten zwei Jahre nach der Reform mit 2 Prozent und danach weiterhin mit 4 Prozent Couponsteuer erfasst werden. Alternativ zu einer Ausschüttung kann die Couponsteuer auf Altreserven auch deklariert und abgegolten werden.

 

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