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Umgehung der Grundstückgewinnsteuer bleibt möglich

Die Gewinnsteuer beim Tausch von Grundstücken wird auch künftig ausnahmslos aufgeschoben. Dreieckgeschäfte bleiben somit möglich.
David Sele
In Sachen Steuergesetz war sich der Landtag am Freitag grossmehrheitlich einig.
Wer ein Grundstück verkauft, muss eine Steuer entrichten. Diese wird jedoch aufgeschoben, wenn er für das Grundstück statt Geld ein anderes Grundstück erhält.

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