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Abo Gesetzesänderung abgelehnt

Umgehung der Grundstücksgewinnsteuer bleibt möglich

Die Gewinnsteuer beim Tausch von Grundstücken wird auch künftig ausnahmslos aufgeschoben.  Dreieckgeschäfte bleiben somit möglich.
David Sele
241106 Liechtensteiner Landtag
Der Landtag war sich bei der Abänderung des Steuergesetzes weitgehend einig.
Wer ein Grundstück verkauft, muss eine Steuer entrichten. Diese wird jedoch aufgeschoben, wenn er für das Grundstück statt Geld ein anderes Grundstück erhält.

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