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Jugendschutz am Zigarettenautomaten

Für Jugendliche unter 16 Jahren war es bisher ein Leichtes, über Automaten an Zigaretten zu gelangen. Damit ist jetzt Schluss: Bis Ende Januar werden in Liechtenstein alle Automaten umgerüstet und mit einer Schutzvorrichtung versehen.

VON BIANCA NEGELE

Vaduz. - Während die Nachbarstaaten bereits mit demselben oder ähnlichen Schutzvorrichtungssystemen arbeiten, folgt jetzt auch Liechtenstein: Die Rede ist von Zigarettenautomaten, bei denen nur durch Einwerfen eines entsprechenden Jetons Zigaretten bezogen werden können.

Es ist ein einfaches System, welches eine Alterskontrolle ohne allzu grosse Bürokratie erlaubt: Die Kunden müssen am Tresen des jeweiligen Restaurants einen Jeton beziehen. Der Betreiber ist dabei verpflichtet, das Alter zu kontrollieren. Ist er unsicher, kann er einen Ausweis verlangen und die Ausgabe des Jetons verweigern. Am Automaten muss der Raucher dann sowohl den Jeton als auch das Geld einwerfen, um die Glimmstängel beziehen zu können.

Damit die Betreiber ihre Pflicht ernst nehmen, werden nach der Einführungsfrist vom 31. Januar entsprechende Kontrollen durchgeführt: «Wir prüfen im Rahmen von Gastronomiekontrollen unter anderem, wie die Ausgabe der Jetons funktioniert», sagte Daniel Huber, Leiter der Lebensmittelkontrolle, auf Anfrage.

Lücken schliessen

Ausschlaggebend für diese Vorkehrung ist das Kinder- und Jugendgesetz, das am 1. Februar 2009 in Kraft getreten ist. Darin wird in Art. 67 und 106 festgehalten, dass Automaten und ähnliche Geräte, die kinder- und jugendgefährende Produkte erhalten, nur dann aufgestellt werden dürfen, wenn eine entsprechende Sicherheitsvorkehrung vorgenommen wird. Diese gelte vor allem für Selbstbedienungsautomaten wie Zigarettenautomaten.

Durch die Schutzvorrichtung sollen laut Karlheinz Sturn, Kinder- und Jugendschutzbeauftragter des Amts für Soziale Dienste, bestehende Lücken im Jugendschutz geschlossen werden. Feedbacks hat er diesbezüglich bisher noch keine erhalten, da die Automaten in den meisten Restaurants erst seit Kurzem im Betrieb sind und die Frist noch bis zum 31. Januar läuft.
Garantieren, dass ein Jugendlicher unter 16 Jahren zu keinen Zigaretten mehr kommt, kann man mit dieser Schutzvorkehrung natürlich nicht. Auch Karlheinz Sturn weiss, dass Jugendliche kreativ sind: «Es ist mir klar, dass einige die Kontrolle ganz einfach umgehen werden, indem sie zum Beispiel einen älteren Kollegen vorschicken. Aber ich denke, das wird nicht oft passieren», so Karlheinz Sturn. Er empfinde die Vorkehrung aber als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung.

Verkauf an Minderjährige verhindern

British American Tobacco Schweiz, dem grössten Zigarettenanbieter und zweitgrössten Tabakhersteller der Schweiz, ist ein aktiver Jugendschutz ebenfalls wichtig: «Wir sind der Auffassung, dass Tabakprodukte nur Erwachsenen zugänglich sein sollten und wollen nicht, dass Kinder rauchen», meinte Mediensprecher Mathieu Janin. Auf die Frage, ob das Unternehmen durch die Einführung der umgerüsteten Automaten einen Nachfragerückgang verbuchen musste, antwortet er: «Wir beobachten einen durchschnittlichen Verkaufsrückgang von circa 10 Prozent.» Dieser Rückgang variiere jedoch je nach Jahreszeit und Ort. «Diese Entwicklung beweist die Effizienz unseres Altersprüfungssystems», so der Mediensprecher.
Das Unternehmen würde vorbehaltlos Gesetze und Regelungen, die ein Mindestalter für den Erwerb von Tabakprodukten verlange sowie die Bestrafung von Einzelhändlern, die das Gesetz missachten, unterstützen. Ausserdem stelle die BAT-Gruppe sicher, dass die Marketingaktivitäten nicht auf Jugendliche abzielen.

«BAT Switzerland unterstützt die Realisierung von effektiven Alterskontrollsystemen für Zigarettenautomaten», sagte Mathieu Janin. «Wir regen unsere Geschäftspartner des Weiteren an, ihre Angestellten so zu informieren und zu schulen, dass Tabakverkäufe an Minderjährige verhindert werden.»


Für Karlheinz Sturn, Kinder- und Jugendschutzbeauftragter des Amtes für Soziale Dienste, ist die Umrüstung der Zigarettenautomaten ein wichtiger Beitrag zum Jugendschutz.

INTERVIEW: BIANCA NEGELE

Herr Sturn, worauf basiert die neue Regelung?

Sie ist im neuen Kinder- und Jugendschutzgesetz verankert, das am 1. Februar 2009 in Kraft getreten ist. Darin steht, dass Sicherheitsvorkehrungen bei Automaten getroffen werden müssen, die kinder- und jugendgefährdende Produkte enthalten. Bis zum 31. Januar haben die Betreiber von Zigarettenautomaten Zeit, ihre Automaten entsprechend umzurüsten. Danach können Zigaretten nur noch mit Jetons, die beim Servicepersonal erhältlich sind, bezogen werden.

Wie finden Sie das neue System?

Es ist ein wichtiger Beitrag zum Jugendschutz. Durch das Umrüsten der Automaten wird versucht, vorzubeugen und bestehende Lücken zu schliessen. Ich finde das einen vernünftigen Gedanken, denn während Jugendliche unter 16 Jahren in den Läden keine Tabakwaren erhalten, kommen sie über Zigarettenautomaten spielend dazu. Durch die neue Regelung ist der Jugendschutz für Gastronomen besser kontrollierbar. Ist der Wirt bezüglich des Alters unsicher, ist er verpflichtet, einen Ausweis zu verlangen, wobei nur ID, Pass und Führerschein Gültigkeit haben.

 
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