Ignazio Cassis ist nicht mehr Doppelbürger
"Mein Entschied war für mich persönlich so stimmig", teilte Cassis am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mit. Er bestätigte damit entsprechende Informationen des Onlineportals Tagesanzeiger.ch/Newsnet.
Cassis hatte die italienischen Staatsbürgerschaft von seinem Vater geerbt. 1976, mit 15 Jahren, habe er dann die Schweizer Staatsbürgerschaft bekommen, sagte der Tessiner.
Es berühre ihn nicht, auf dem Papier kein Italiener mehr zu sein. "Ich bin Schweizer italienischer Muttersprache. Die italienische Sprache und Kultur, samt ihrer Besonderheiten des Kantons Tessin, bleibt meine Identität, worauf ich stolz bin."
Maudet will später entscheiden
Von den drei FDP-Bundesratskandidaten ist damit nur noch der Genfer Staatsrat Pierre Maudet Doppelbürger. Er besitzt neben dem Schweizer auch den französischen Pass.
Dies hat eine Debatte um seine politische Loyalität ausgelöst. Verschiedene Politiker, auch aus den Reihen der FDP, fordern Maudet indirekt auf, seine doppelte Staatsbürgerschaft aufzulösen.
Maudet selbst kündigte gegenüber dem Onlineportal an, die Frage im Bundesrat zur Diskussion zu stellen, sollte er gewählt werden. "Wenn der Gesamtbundesrat zum Schluss kommt, es sei besser, bin ich bereit, meinen französischen Pass abzugeben."
Fragen der Loyalität
Die Waadtländer Nationalrätin Isabelle Moret besitzt nur die Schweizer Staatsbürgerschaft. "Ich bin seit Geburt hundert Prozent Schweizerin", teilte sie auf Anfrage mit. "Deshalb bin ich persönlich nicht betroffen von Fragen rund um die Doppelbürgerschaft."
Cassis hält die Diskussion für berechtigt, wie er schreibt. "Für mich ist klar, dass wenn jemand Mitglied unser Landesregierung ist, dann dürfen keine Zweifel auf seine Loyalität zur Schweiz entstehen." Schliesslich müsse das aber jeder Kandidat selbst entscheiden.
In der Schweiz gibt es kein Verbot für Bundesräte, eine zweite Staatsbürgerschaft zu haben. Untersagt ist den amtierenden Regierungsmitgliedern bloss, ausländische Titel oder Orden anzunehmen. Zudem dürfen sie laut Gesetz für ausländische Staaten keinerlei amtliche Funktionen ausüben.
Australische Staatsaffäre
Anders ist die Situation beispielsweise in Australien. Dort verbietet ein Gesetz aus dem Jahr 1901 die doppelte Staatsbürgerschaft für Abgeordnete. Mit diesem sollte die Loyalität der Parlamentarier gegenüber Australien sichergestellt werden.
Wie in den vergangenen Wochen bekannt wurde, könnten mindestens sieben Abgeordneten - die meisten offenbar unwissentlich - gegen diese Regel verstossen haben. Unter ihnen befindet sich Vize-Regierungschef Barnaby Joyce.
Joyce hatte nach eigenen Angaben erst in diesem Monat von seiner zusätzlichen neuseeländischen Staatsangehörigkeit erfahren. Sein Vater wurde in Dunedin in Neuseeland geboren; nach neuseeländischem Recht überträgt sich die Staatsangehörigkeit automatisch auf die Kinder.
Koalitionsregierung gefährdet
Das Oberste Gericht in Australien will nun im Oktober über die Gültigkeit der Mandate der sieben Parlamentsabgeordneten entscheiden - und damit indirekt über den Fortbestand der Regierungsmehrheit der Konservativen. Sollte das Gericht das Mandat des Vize-Regierungschefs für nichtig erklären, würde die Koalition von Premierminister Malcolm Turnbull ihre Mehrheit verlieren.
Kritiker halten das Gesetz in Australien für nicht mehr zeitgemäss, da etwa jeder zweite Einwohner Australiens in einem anderen Land geboren wurde oder ein Kind von Einwanderern ist. (sda/afp)
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Doppelte Staatsbürgerschaft
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