Exit-Mitglieder für Altersfreitod-Vorschläge
Die Kommission hatte an der letztjährigen Generalversammlung vom Juni 2017 den Auftrag erhalten, Massnahmen für einen erleichterten Zugang zum Mittel Natrium-Pentobarbital (NaP) für betagte Menschen mit Sterbewunsch vorzuschlagen.
Keine Rechtfertigung
Die Arbeitsgruppe kam zum Schluss, dass die Kriterien "Leiden am und im Alter" und ein konstanter Sterbewunsch Voraussetzungen für eine erleichterte Sterbehilfe sein sollten, Sterbewillige ihren Wunsch aber nicht rechtfertigen müssen. Auch sehen die Kommissionsmitglieder die Urteilsfähigkeit der Sterbewilligen als eine Bedingung an.
Unter anderem hat die Kommission zwei Gutachten in Auftrag gegeben. Ein erstes Memorandum zum Thema "Ethik" liegt seit Kurzem vor und wird nun analysiert, das zweite zum Thema "Recht" steht noch aus, wie Exit Deutsche Schweiz mitteilte. Die Kommission definierte zudem verschiedene Bereiche, wo sie weitere Massnahmen näher untersuchen will.
Die Kommission soll nun ein weiteres Jahr eingesetzt werden und an der GV 2019 erneut Bericht erstatten. Dies wurde an der von mehreren Hundert Mitgliedern besuchten Generalversammlung von Exit Deutsche Schweiz in Zürich entschieden.
Ärztliches Rezept weiter notwendig
Die GV unterstützte ebenfalls den Antrag für eine vereinfachte Legalinspektion. Nach einem Suizid muss von den Behörden eine amtliche Untersuchung eröffnet und eine Legalinspektion des Leichnams durchgeführt werden. Die Kommission kam zum Schluss, dass eine Abschaffung der Legalinspektion nicht zulässig sowie gegenwärtig nicht im Interesse von Exit sei.
Erarbeitet wurden von der Kommission aber Massnahmen zur Vereinfachung der Legalinspektion mit dem Ziel "so gründlich wie nötig mit so wenig personellem Aufwand wie möglich".
Die Bildung der Arbeitskommission "Altersfreitod" war von einem Komitee mit mehreren über 70-jährigen Vereinsmitgliedern angeregt worden. Das Komitee hatte unter anderem vorgeschlagen, NaP ohne ärztliche Diagnose oder gar ohne ärztliches Rezept an Senioren abzugeben, die nicht mehr weiterleben möchten, auch wenn sie nicht an einer schmerzhaften tödlichen Krankheit leiden.
Die Kommissionsmitglieder kamen nun aber überein, dass ein ärztliches Rezept einstweilen weiter notwendig sein wird, wie es in der Mitteilung weiter heisst. (sda)
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