Johnson trifft in Teheran Ruhani
Es geht um die seit fast zwei Jahren im Iran inhaftierte iranischstämmige Projektmanagerin Nazanin Zaghari-Ratcliffe sowie um den Geschäftsmann Kamal Foroughi. Beide haben die doppelte Staatsbürgerschaft.
Zaghari-Ratcliffe sollte am Sonntag vor Gericht erscheinen. Der Projektmanagerin der Thomson Reuters Stiftung wird Verbreitung von Propaganda gegen das iranische Regime und die Vorbereitung eines Umsturzes vorgeworfen. Sie wurde letztes Jahr zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Geschäftsmann Forughi sitzt seit 2011 wegen angeblicher Spionage im berüchtigten Ewin-Gefängnis in Teheran.
Irans Botschafter in London, Hamid Baeidinedschad, hat die Hoffnungen auf eine sofortige Freilassung der beiden Briten gedämpft. Der Fall sei in den Händen der iranischen Justiz und nicht der Regierung, so der Botschafter. Dennoch gab es im Iran mehrere Gefangene, die über politische Kanäle freigekommen sind.
Für Johnson geht es auch um seine eigene politische Zukunft. Ihm wird vorgeworfen, die Lage der seit bald zwei Jahren inhaftierten Zaghari-Ratcliffe verschärft zu haben. Johnson hatte im November vor einem Parlamentsausschuss in London gesagt, sie habe im Iran Journalisten ausgebildet. Zaghari-Ratcliffe bestreitet dies.
Alte Schulden
Im Fall der beiden Briten könnte auch eine Tilgung von britischen Altschulden aus den 1970er Jahren von 400 bis 450 Million Pfund (bis über 600 Millionen Franken) zu ihrer Freilassung führen. Baeidinedschad wies Berichte einiger britischen Medien, dass die Summe als Lösegeld für die Freilassung bezahlt werde, jedoch als falsch zurück.
Die Schulden stammen aus einem Waffengeschäft, das noch vor der islamischen Revolution unter dem Schah geschlossen worden war. Nach dem Sturz des Schahs wurde das Geschäft nicht zu Ende geführt. London hätte Teheran Geld zurückzahlen müssen, tat dies aber bisher nicht, auch wegen den lange geltenden Banksanktionen. (sda/dpa)
Schlagwörter
-
Doppelte Staatsbürgerschaft
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.