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Bei Einbürgerungen sollen alle Landesbürger mitreden

Der Vorschlag lautet: Alle Liechtensteiner, die in der Gemeinde wohnen, abstimmen zu lassen.
Gary Kaufmann
Liechtensteiner, die nicht Bürger ihrer Wohngemeinde sind, dürfen zurzeit nicht über Einbürgerungen entscheiden.
Wer sich über das ordentliche Verfahren in Liechtenstein einbürgern lassen will, muss nicht nur seit zehn Jahren seinen ordentlichen Wohnsitz im Land haben. Er muss sich auch einer Abstimmung stellen.

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