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LLB-Erpresser droht Sicherheitsverwahrung

Der Erpresser der Liechtensteiner Landesbank (LLB) muss mit Sicherungsverwahrung rechnen. Der deutsche Bundesgerichtshof gab am Donnerstag der Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landegerichts Rostock teilweise statt.

Karlsruhe/Rostock. – Gemäss dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe muss das Landgericht nun erneut über eine Sicherungsverwahrung für den mehrfach vorbestraften Haupttäter Michael F. befinden. Die Urteile gegen drei Mittäter bleiben dagegen unverändert bestehen.

Die insgesamt vier Angeklagten wollten von der Liechtensteiner Bank 13 Millionen Euro erpressen beziehungsweise Beihilfe dabei leisten. Als Druckmittel dienten die gestohlenen Kontodaten von 2300 deutschen Steuersündern. Neun Millionen Euro hatte die Liechtensteiner Bank bereits gezahlt, als die Angeklagten gefasst wurden. Der grösste Teil des Geldes ist bis heute verschwunden.

Verwahrung trotz Vorstrafen abgelehnt

Das Landgericht Rostock hatte Michael F. am 23. Januar 2009 zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe wegen Erpressung verurteilt. Sicherungsverwahrung lehnte das Rostocker Gericht trotz mehrfacher Vorverurteilungen wegen Bankraubs und einer Entführung ab. Es verneinte auch, dass der inzwischen 50-jährige mit seinen beiden Komplizen eine Bande bildete. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft Rostock Revision eingelegt, die von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe vertreten wurde. Die Revision hatte jetzt nur teilweise Erfolg, da der BGH lediglich die Frage der Sicherungsverwahrung erneut prüfen lässt.

Der Hauptangeklagte habe «dreigleisig» und mit hoher krimineller Energie agiert, erklärte Bundesanwalt Schmidt in der Verhandlung am Donnerstag. Unmittelbar nach der Entlassung aus dem Gefängnis konnte sich Michael F. die Kontodaten von 2300 deutschen Steuersündern mit Konten in Liechtenstein verschaffen. Er fasste 2005 den Plan, die Daten zunächst dem Finanzamt Bremen gegen Geld anzubieten, das aber ablehnte.

Bank wollte 13 Millionen Euro zahlen

Dann begann er, über einen Komplizen mehrere Bankkunden zu erpressen. Er wusste, dass über sie die Bank von den gestohlenen Daten erfahren würde. Dann stoppte der Hauptangeklagte die Erpressung der Steuersünder und bot der LLB die Rückgabe der Daten gegen Geldzahlung an.

Die LLB erklärte sich zur Zahlung von 13 Millionen Euro bereit. Zwei Tranchen von insgesamt neun Millionen wurden gezahlt, im Gegenzug wurde ein Teil der gestohlenen Daten zurückgegeben. Das erpresste Bargeld wurde von zwei Komplizen des Haupttäters auf verschiedene Konten eingezahlt, um die Herkunft zu verschleiern. Eine deutsche Bank schöpfte wegen des vielen Bargelds Verdacht, so dass der Erpressungsfall aufflog. Aber das meiste Geld war bereits verschwunden.

Fast 1000 Steuersünder aufgeflogen

Im Laufe des Strafprozesses in Rostock gaben die Verteidiger die restlichen gestohlenen Kontodaten an die Behörden weiter. In Deutschland konnten dadurch rund 970 Fälle von Steuerhinterziehung ermittelt werden. (ddp)

Dossier: Datenklau

 

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