Vor 40 Jahren (1970): Abschaffung der Filmzensur
Quelle: Liecht. Vaterland vom 17. Mai 1970.
Unter Filmzensur versteht man die behördliche Kontrolle eines Staates über Form und Inhalte von Filmen sowie ihre Verbreitung. Typische Gegenstände der Filmzensur sind Darstellungen, die zu strafbaren Handlungen ermutigen, besonders eindringliche Darstellungen von Grausamkeiten sowie Darstellungen, die im betreffenden Kulturkreis das Schamgefühl verletzen können (Nacktdarstellungen, sexuelle Handlungen). In manchen Gesellschaften, z. B. in totalitären Regimen, dient Filmzensur auch dazu, die Artikulation von politischem, ideologischem oder künstlerischem Widerspruch zu unterdrücken.
Dossier: FL Chronik
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