­
­
­
­

Vor 40 Jahren (1970): Abschaffung der Filmzensur

Vor 40 Jahren (1970) wollte die Regierung nicht mehr den Filmzensor spielen und schaffte die Filmzensur ab. Stattdessen wurde eine Filmberatungsstelle installiert.

Quelle: Liecht. Vaterland vom 17. Mai 1970. 

Unter Filmzensur versteht man die behördliche Kontrolle eines Staates über Form und Inhalte von Filmen sowie ihre Verbreitung. Typische Gegenstände der Filmzensur sind Darstellungen, die zu strafbaren Handlungen ermutigen, besonders eindringliche Darstellungen von Grausamkeiten sowie Darstellungen, die im betreffenden Kulturkreis das Schamgefühl verletzen können (Nacktdarstellungen, sexuelle Handlungen). In manchen Gesellschaften, z. B. in totalitären Regimen, dient Filmzensur auch dazu, die Artikulation von politischem, ideologischem oder künstlerischem Widerspruch zu unterdrücken. 

Dossier: FL Chronik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schlagwörter

Lädt

Schlagwort zu Meine Themen

Zum Hinzufügen bitte einloggen:

Anmelden

Schlagwort zu Meine Themen

Hinzufügen

Sie haben bereits 15 Themen gewählt

Bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits

Entfernen

Um «Meine Themen» nutzen zu können, stimmen Sie der Datenspeicherung hierfür zu.

Ähnliche Artikel

Abo
Die Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP) hat am Dienstag gleich zwei parlamentarische Vorstösse eingereicht: Neben einer Motion zur Finanzierung von Autismus-Therapien für Kinder und Jugendliche auch eine Interpellation zum Behördenbeschwerderecht.
07.11.2024
Über 80 Prozent dafür
Der FBP-Landesvorstand hat am Mittwochabend die Parole zur Pensionskassen-Abstimmung gefasst. 80,9 Prozent der Mitglieder sprechen sich für ein Ja aus.
14.11.2024
Wettbewerb
3x2 Tickets für «ABBA Gold - The Concert Show» zu gewinnen
ABBA Gold
Umfrage der Woche
Was sagen Sie zur geplanten «Revitalisierung» des Rheins zwischen Schaan und Eschen?
­
­