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«Enteignungen dürfen nicht leichtfertig und nur als letztes Mittel erfolgen»

Neben neuen Enteignungsregeln soll mit dem Strassengesetz auch ein Bewilligungsverfahren für gewisse Tiefbauprojekte eingeführt werden.
Desirée Vogt
Marco Caminada, Leiter Amt für Tiefbau und Geoinformation, Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter und Maximilian Rüdisser, Generalsekretär im Ministerium Infrastruktur und Justiz (v. l.).
In Liechtenstein gibt es bisher kein spezifisches Gesetz in Bezug auf den Bau und den Unterhalt von Landstrassen.

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