Neue Regelung des Notfalldienstes in Liechtenstein
Die eigens dafür geschulte Leitstellendisponentin nimmt eine Telefontriage vor, um Bagatellfälle, in welchen keine ärztliche Versorgung notwendig ist, auszusondern. Falls eine medizinischen Versorgung indiziert ist, der Spitalarzt verfügbar ist und der Patient selbständig ins Landesspital gelangen kann, wird der diensthabende Notfallarzt nicht aufgeboten. Er leistet neu in der Nacht nur noch Hintergrunddienst: Er muss einspringen, wenn der Spitalarzt des Landesspitals nicht verfügbar ist oder wenn ein Hausbesuch notwendig ist. Für den Patienten ist diese Umstellung nicht nachteilig, da sich, falls notwendig, jedenfalls ein Arzt um die seine Belange kümmert.
Mit der Reorganisation werden vorhandene Strukturen besser genutzt, was zu einer Optimierung des bestehenden Notfalldienstes führt und damit im Interesse aller Beteiligten ist.
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Landesspital Liechtenstein