Steuerfragen mit Österreich klar geregelt
Vaduz/Wien. - Regierungschef Klaus Tschütscher und die österreichische Finanzministerin Maria Fekter wollen die vereinbarten Abkommen am Dienstag in Vaduz unterzeichnen. «Mit dem gemeinsamen Abgeltungssteuerabkommen und dem angepassten Doppelbesteuerungsabkommen stellen wir unsere steuerliche Zusammenarbeit auf eine stabile und klare Grundlage. Wir geben damit den österreichischen Kunden unseres Finanzplatzes Rechtssicherheit. Durch die Einigung unterstreichen wir auch einmal mehr unser unwiderrufliches Bekenntnis zu den einschlägigen OECD-Regeln», wird Regierungschef Klaus Tschütscher in einer Mitteilung zitiert.
Abkommen «Plus»
Das Abgeltungssteuerabkommen mit Österreich lehnt sich an die Vereinbarung zwischen Österreich und der Schweiz an, die am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist, und umfasst wie bei der Schweiz Kapitalvermögen von Österreichern, das bei Banken in Liechtenstein angelegt ist. Darüber hinaus werden auch Kapitalvermögen erfasst, die von Vermögensstrukturen in Liechtenstein, insbesondere von Stiftungen, weltweit verwaltet werden. Geregelt werden auch die Eingangsbesteuerung bei Stiftungen und die Besteuerung von Zuwendungen an und von Stiftungen und anderen Vermögensstrukturen. «Das Abkommen mit Österreich ermöglicht eine Regularisierung von in der Vergangenheit unversteuerten Vermögenswerten und regelt die Besteuerung für die Zukunft. Es erfasst nicht nur Bankkonten, sondern auch Stiftungen und andere Vermögensstrukturen», heisst es seitens der Leiterin der Verhandlungsdelegation, Katja Gey.
Informationsaustausch gemäss OECD-Standards
Gleichzeitig wird das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Liechtenstein angepasst. Es wird insbesondere umfassend ein gegenseitiger Informationsaustausch nach dem geltenden internationalen Standard und Vollstreckungshilfe vereinbart. Zudem werden die Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen angepasst. (ikr)
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