Regierung für Steuererhöhung
Vaduz. – In der Sache selbst überrascht die gestrige Medienmitteilung der Regierung über geplante Massnahmen zur Erhöhung der Steuereinnahmen nicht. Überraschend ist allerdings das Tempo, in welchem der angekündigte Vernehmlassungsentwurf zur Abänderung des Steuergesetzes vorgelegt wird. «Wir haben der Steuerverwaltung und der Stabsstelle Finanzen den Auftrag erteilt, uns Vorschläge zu unterbreiten, wie wir auch einnahmenseitig Sofortmassnahmen umsetzen können», erklärte Regierungschef Klaus Tschütscher anlässlich der Pressekonferenz vom 5. September, an welcher er die Öffentlichkeit frühzeitig über das zu erwartende 200-Millionen-Loch im Budget 2013 informierte.
Neue Tarifstufe bei 8 Prozent
Die nun bereits gestern von der Regierung verabschiedete Vernehmlassungsvorlage sieht im Bereich der Vermögens- und Erwerbssteuer natürlicher Personen eine Anpassung des Tarifs im unteren sowie mittleren Bereich in der Weise vor, dass eine annähernd gleiche Steuerbelastung wie gemäss altem Steuergesetz entsteht. Weiter berücksichtigt die Regierung bereits das heute im Landtag zur Behandlung anstehende Postulat des FL-Abgeordneten Pepo Frick zur Einführung eines neuen Grenzsteuersatzes für Spitzenverdiener. Derzeit beträgt der Spitzensteuersatz bei Vermögens- und Erwerbssteuern 7 Prozent. Laut Vernehmlassungsentwurf soll eine weitere Tarifstufe in der Höhe von 8 Prozent eingeführt werden. (güf)
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