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Wie kann ein Schweizer in Liechtenstein ein Unternehmen gründen?
Doch welche Schritte sind für eine Gründung nötig?
Der erste Schritt zur Unternehmensgründung in Liechtenstein ist die Wahl einer der insgesamt 16 Rechtsformen. Die beliebtesten Rechtsformen sind unter anderem die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Anstalt. Welche Sie davon wählen, sollte sorgfältig anhand der Unternehmensziele, Struktur und rechtlichen Anforderungen gewählt werden. Jede Form beeinflusst Haftung, Steuerbelastung und Kapitalanforderungen, weshalb eine gründliche Abwägung unerlässlich ist. Es ist daher immer individuell zu entscheiden, welche Rechtsform für das geplante Vorhaben am vorteilhaftesten ist, weshalb wir gleich zu Beginn eine fundierte rechtliche Beratung empfehlen.
Ein zentraler Schritt ist weiters die Wahl eines rechtlich zulässigen Firmennamens. Dieser sollte einzigartig sein und den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Es empfiehlt sich, den gewünschten Namen im Firmenindex des Handelsregisters Liechtenstein zu überprüfen, um sicherzustellen, dass er nicht bereits vergeben ist und auch um Verwechslungen auszuschliessen.

Eintragung ins Handelsregister
Für viele Rechtsformen ist die Eintragung ins liechtensteinische Handelsregister erforderlich. Hierbei sind verschiedene Dokumente notwendig, die je nach Wahl der Rechtsform variieren. Der gesamte Prozess gestaltet sich in der Regel unkompliziert und kann oft innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden. Die Eintragung sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit und ist oft Voraussetzung für den Geschäftsbetrieb.

Spezielle Anforderungen im Einzelfall
Wird das Unternehmen als qualifiziertes Gewerbe eingestuft, gelten zusätzliche Anforderungen. Abhängig von der Branche kann eine Gewerbebewilligung erforderlich sein. In diesem Zusammenhang sind hinsichtlich der Wahl des Geschäftsführers auch die persönlichen gesetzlichen Anforderungen des PGR zu beachten. Es ist daher jedenfalls ratsam, frühzeitig zu prüfen, ob diesbezüglich spezielle Regelungen beachtet werden müssen.
Fazit
Die Gründung eines Unternehmens in Liechtenstein bietet Schweizer Unternehmern attraktive Chancen. Mit sorgfältiger Planung und der Beachtung gesetzlicher Vorgaben können Start-ups und etablierte Unternehmen aber von einem stabilen und wirtschaftsfreundlichen Umfeld profitieren. (Anzeige)
Nathalie Weiss
Rechtsanwältin
Nägele Rechtsanwälte GmbH
www.naegele.law
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