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FL-Vorbehalt zur Amtshilfe verärgert Deutschland

Liechtenstein will Deutschland und anderen Ländern auch künftig keine Amtshilfe gewähren, wenn sich diese bei ihren Ermittlungen gegen Steuersünder auf gestohlene Bankdaten stützen. Deutsche Oppositionspolitiker sind empört.

Vaduz. – Die liechtensteinische Regierung will keine Amtshilfe bei Steuerdelikten leisten, wenn das Auskunftsbegehren auf der Basis von gestohlenen Kundendaten erfolgt. Dieser Vorbehalt soll in den gesetzlichen Bestimmungen zu den Steuerabkommen verankert werden, über die der Landtag kommende Wochen zu beraten hat.

Mit den Steuerabkommen hat sich Liechtenstein verpflichtet, den Partnerstaaten künftig Amtshilfe bei Steuerdelikten zu gewähren.   Liechtenstein folgt damit dem Standard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Bei konkreten Verdachtsfällen soll Auskunft über die Geldanlagen mutmasslicher Steuerhinterzieher in Liechtenstein erteilt werden.

Widerstand im deutschen Parlament

Die «Süddeutsche Zeitung» stösst sich nun daran, dass Liechtenstein den Vorbehalt anbringt, dass Amtshilfe nicht auf Grundlage von gestohlenen Kundendaten erteilt wird. Liechtenstein umgehe damit unter anderem das jüngst mit Deutschland vereinbarte Abkommen zur gemeinsamen Jagd auf Steuersünder, bevor es überhaupt in Kraft getreten sei, schreibt die Zeitung. Oppositionspolitiker von SPD und Grünen kritisierten diesen Vorbehalt und drohten damit, dem Abkommen im Bundestag die notwendige Zustimmung zu verweigern. Ein Sprecher des deutschen Bundesfinanzministeriums wollte dies jedoch gegenüber der Zeitung nicht kommentieren.

Öffentliche Ordnung wahren

Ein Sprecher der liechtensteinischen Regierung begründete die Haltung des Landes damit, dass man die öffentliche Ordnung nicht verletzten dürfe, wenn es darum ginge, international Amtshilfe bei Auskünften zu leisten. Deshalb habe man neu den Vorbehalt zur Amtshilfe auf Basis von gestohlenen Daten in die Gesetzesvorlage integriert. In der ursprünglichen Fassung war lediglich davon die Rede, dass die Amtshilfe verweigert werden könne, wenn die öffentliche Ordnung in Liechtenstein in Gefahr sei.

Deutschland war durch einen Datenklau bei der LGT Treuhand in den Besitz von über 1000 Kontodaten von Anlegern gekommen. Die deutsche Regierung zahlte dem Datendieb Heinrich Kieber rund 4,6 Millionen Euro für das gestohlene Material. In der Folge erwarb das Nachbarland Liechtensteins und der Schweiz auch eine CD mit gestohlenen Kundendaten einer Schweizer Bank. (ak/ps)

 

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