Duale Souveränität betont
Vaduz.- «Denkwichtig ist, dass demokratiepolitische Anliegen ernst genommen werden und wir die Diskussion sachlich führen», sagte Regierungschef Klaus Tschütscher der österreichischen Nachrichtenagentur apa. Ein Umwälzung, einen «Liechtensteinischen Frühling», hält er aber für wenig wahrscheinlich. «Ich glaube, da erleben wir manchen Frühling vorher», sagte Tschütscher.
Es sei eine «Frage der staatspolitischen Kontinuität», wie man mit dem Amt des Fürsten umgehe, sagte Tschütscher weiter. Er betonte die «duale Souveränität» in Liechtenstein, die gleichrangige Herrschaft von Fürst und Volk.
Veto gehört nicht zur Tagesordnung
«Der Name Liechtensteins leitet sich vom Fürstenhaus ab», sagte Tschütscher. Er pflege in wesentlichen politischen Fragen den Austausch mit dem Fürstenhaus, das sein Einspruchsrecht ohnehin kaum verwende. «Gefährlich würde es dann, wenn das Veto zur Tagesordnung zählen würde», so der Regierungschef.
Das Vetorecht des Fürsten geriet letzten Herbst in die Diskussion im Zusammenhang mit der Frage der Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Erbprinz Alois hatte angekündigt, er werde die entsprechende Gesetzesänderung im Falle der Annahme der Volksinitiative nicht unterzeichnen.
Die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs wurde dann mit 52 Prozent Nein-Stimmen verworfen. Der Erbprinz, der die Regierungsgeschäfte im August 2004 von seinem Vater übernommen hat, musste von einem Vetorecht keinen Gebrauch machen.
Letztes Wort beim Volk
Das Sanktions- oder Vetorecht des Fürstenhauses in der Verfassung hält fest, dass jedes neue oder abgeänderte Gesetz der Zustimmung des Fürstenhauses bedarf. Das gleiche gilt für Verfassungsänderungen.
Die zur Vorprüfung angemeldete Volksinitiative mit dem Titel «Ja - damit Deine Stimme zählt» zielt darauf ab, dass das Volk bei Abstimmungen das letzte Wort hat und Entscheidungen nicht mehr durch das Fürstenhaus mit dem Sanktionsrecht ausgehebelt werden können.
Nach wie vor ein Veto- oder Sanktionsrecht hätte der Fürst bei Gesetzen, die durch das Parlament beschlossen wurden. Hinter der Verfassungsinitiative stehen die Liechtensteiner Demokratiebewegung mit ihrem Präsidenten Jochen Hadermann und Paul Vogt, der frühere und langjährige Landtagsabgeordnete der Freien Liste.
Die Wien-Drohung des Fürsten
Das Fürstenhaus reagierte letzte Woche umgehende auf die neue Volksinitiative. Es teilte mit, die von den Initianten angestrebte Änderung lasse sich nur über die Abschaffung der Monarchie umsetzen.
Die letzten Diskussionen um die Monarchie hatten 2003 darin gegipfelt, dass das Stimmvolk dem Fürstenhaus das Vertrauen aussprach und die Verfassungsinitiative von Fürst Hans-Adam II. mit 64,3 Prozent Ja-Anteil annahm. Vor dem Urnengang hatte das Staatsoberhaupt damit gedroht, um Falle einer Ablehnung seines Verfassungsentwurfs nach Wien auszuwandern. (sda)
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