Sammelbeginn für vier Volksbegehren
Die eine Krankenkasseninitiative verlangt, dass in National- und Ständerat keine Krankenkassenvertreter mehr sitzen dürfen. Wie das Komitee der Initiative "Für ein von den Krankenkassen unabhängiges Parlament" schreibt, muss mit der Vermischung von wirtschaftlichen Interessen und der öffentlichen Aufgabe bei der Gesetzgebung für die obligatorische Krankenversicherung Schluss sein.
Es könne nicht sein, dass Personen, welche das Krankenkassensystem beaufsichtigen und Gesetze dafür schreiben, gleichzeitig Gegenstand der Gesetze und der Aufsicht sind. Deshalb dürften ja auch die Führungskräfte von Post, SBB und ähnlichen Betrieben nicht im Parlament sitzen.
Der Interessenkonflikt der Krankenkassenvertreter mache im Krankenversicherungsgesetz echte Fortschritte unmöglich. Die Lobbyisten in politischer Funktion stellten regelmässig ihnen passende Mehrheiten in den zuständigen Kommissionen sicher.
Dass Pharmavertreter weiterhin im Parlament sitzen dürfen, begründen die Initianten mit der Tatsache, dass die Pharmaindustrie nicht im Auftrag des Bundes tätig ist wie die Krankenkassen. Sie handelten wie alle anderen wirtschaftlichen Akteure.
Kantonale Einheitskasse
Die zweite Krankenkasseninitiative will den Kantonen die Oberhoheit über die Krankenkassenprämien geben. Eine kantonale oder interkantonale Organisation nach dem Modell einer Ausgleichskasse soll die Prämien festlegen und erheben, die Kosten finanzieren und sich an der Finanzierung von Präventions- und Gesundheitsprogrammen beteiligen. Den Krankenkassen bliebe noch die Verwaltung.
Die Schaffung der Organisation soll freiwillig sein, dies als Gegensatz zur 2004 verworfenen Einheitskasse. Es stehe den Kantonen auch frei, am bisherigen System festzuhalten, schrieb das Komitee von "Krankenversicherung. Für die Organisationsfreiheit der Kantone".
Kapitalbesteuerung und Tierschutz
Die Jungsozialistinnen und -sozialisten (JUSO) verlangen in ihrer Initiative "Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern" oder "99%-Initiative", dass die ständig wachsenden Kapitaleinkommen aller Art steuerpflichtig sind. Damit sollen Steuerprivilegien für Aktienverkäufe oder Auszahlungen von Reserven dahin fallen. Die Initiative will zudem diese Einkommen nicht nur mit dem Faktor 1 sondern mit dem Faktor 1,5 besteuern.
Das Volksbegehren "Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot - Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt" stützt sich auf rund 80 Organisationen. Sie verlangen eine Forschung, die wegkommt vom Prinzip "Versuch und Wirkung". Ein Grossteil der im Tierversuch wirkungsvollen Substanzen falle im Menschenversuch durch, begründen die Initianten ihr Anliegen.
Deshalb sollte Wissen aufgrund medizinischer Dummy-Systeme erarbeitet werden. Die Autoindustrie fahre im Crash-Test schliesslich auch keine Bären, Schweine oder Affen mehr gegen die Wand. Die Sammelfristen für die Initiativen laufen am 3. April 2019 ab. Bis dahin müssen die Initianten 100'000 beglaubigte Unterschriften einreichen. (sda)
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Krankenkassenprämien
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