Umstrittene Steuern auf Spielgewinnen
Der Nationalrat befasste sich am Dienstag zum zweiten Mal mit der umfangreichen Vorlage. Dabei beschloss sie den Verzicht auf Steuern auf Lotto- und Geldspiel-Gewinnen mit 97 zu 89 Stimmen.
Damit werde eine Ungleichbehandlung zwischen Lotto, Geldspielen in Casinos und Online-Angeboten beseitigt, argumentierte die Mehrheit im Nationalrat. Schweizer Anbieter von Geld- und Glücksspielen würden zudem gegenüber der Konkurrenz jenseits der Landesgrenzen gestärkt.
"Aufforderung zum Glücksspiel"
In der Minderheit waren SP, CVP und Grüne. Sie bestanden wie der Ständerat auf einer Besteuerung. Lisa Mazzone (Grüne/GE) sagte, wenn Löhne besteuert würden und Spielgewinne nicht, sei dies eine Aufforderung zum Glücksspiel. Beat Flach (GLP/AG) nannte die Freigrenze von einer Million zu hoch.
Auch Gewinne ab einer Million Franken aus Online-Spielbankenspielen wollte die unterlegene Minderheit versteuern. Karl Vogler (CSP/OW) argumentierte zudem mit über 100 Millionen Franken an Steuerausfällen bei einem Verzicht auf die Besteuerung.
Justizministerin Simonetta Sommaruga äusserte Verständnis für die Anliegen, betonte aber die Nachteile einer Besteuerung. Würden auf Gewinnen einzelner Spiele Steuern erhoben, gebe es eine Ungleichbehandlung zwischen Spielbanken und Lotterie und Unterscheidungen, die schwierig zu erklären seien, sagte sie.
Festgehalten hat der Nationalrat sodann am Lohndeckel bei Veranstaltern von Glücksspielen, gegen den Willen von FDP, BDP und CVP. Giovanni Merlini (FDP/TI) verwies vergeblich auf die Hoheit der Kantone. Kein Lohn darf gemäss dem Entscheid höher sein als ein Bundesratslohn - derzeit 475'000 Franken.
Offenlegungspflicht gestrichen
Die von ihm selbst eingebrachte Bestimmung, wonach leitende Organe und Geschäftsführer von Gross-Glücksspielen ihre Bezüge offenlegen müssen, hat der Nationalrat wieder gestrichen und damit eine weitere Differenz beseitigt. Er hiess dazu einen Einzelantrag von Thierry Burkart (FDP/AG) mit 101 zu 86 Stimmen gut.
Es gebe keinen speziellen Grund, gerade diese privaten Unternehmen zu verpflichten, Entschädigungen zu publizieren, hatte Burkart argumentiert. Auch andere Unternehmen könnten mit Verweis auf diesen Passus zur Offenlegung von Löhnen verpflichtet werden.
In noch weiteren Punkten hat sich der Nationalrat ebenfalls dem Ständerat angeschlossen. Casinos in Berggebieten, die eine B-Konzession haben, sollen bei Tischspielen eine Saisonpause von bis zu 270 Tagen einlegen dürfen. In diesem Punkt setzte sich eine Minderheit von SP und CVP durch.
Förderung der Berggebiete
Die Befürworter verstanden die Saisonpause für B-Casinos in Tourismusgebieten als Förderung der Berggebiete. Sommaruga hielt dagegen, die Bestimmung zu den Schliesstagen im Gesetz sei nicht mehr nötig und gehe zu weit. Die Spielbankenverordnung lasse unter Voraussetzungen bereits saisonale Schliessungen zu.
Beschlossen haben beide Räte auch, dass nur nach Schweizer Recht organisierte Firmen und Vereine Kleinspiele durchführen dürfen. Die Gründung eines Vereins für die Durchführung eines Spieles sei zumutbar, fand die Mehrheit. Die SVP hätte Bewilligungen auch für natürliche Personen zulassen wollen, unterlag aber.
Bei Gewinnspielen für die Verkaufsförderung näherte sich der Nationalrat dem Ständerat an. Er beschloss mit 136 zu 48 Stimmen differenziertere Bestimmungen für den Detailhandel und Medienunternehmen. Letztere dürfen Gewinnspiele anbieten, wenn auch gratis ohne Nachteile mitgespielt werden kann.
Klare Zuständigkeiten gefordert
SVP-Vertreter wollten beim ursprünglichen Beschluss des Nationalrates bleiben und solche Spiele prinzipiell nur erlauben, wenn eine Gratisteilnahme zu den gleichen Bedingungen möglich ist, unterlagen aber. Lukas Reimann (SVP/SG) sagte, es brauche klare Zuständigkeiten. Gebe es unterschiedliche Zuständigkeiten, nutzten illegale Anbieter dies aus.
Mit dem revidierten Geldspielgesetz werden in der Schweiz auch Onlinespiele zugelassen. Anbieten dürfen diese aber nur Casinos mit Sitz in der Schweiz. Darauf haben sich die Räte geeinigt. Ebenfalls einig geworden sind sich die Kammern, dass der Zugang zu illegalen ausländischen Onlinegeldspielen in der Schweiz gesperrt wird.
Die Vorlage geht zurück an den Ständerat. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.