Ratgeber
So schützen Sie Ihre Marke in Liechtenstein
Gemäss dem in Liechtenstein geltenden Markenschutzgesetz handelt es sich bei einer Marke um ein Zeichen, das insbesondere geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken können bspw. Wörter, Zahlen oder bildliche Darstellungen sein. Marken liefern Wiedererkennungswert, beeinflussen das Gesamtbild eines Unternehmens und können Vertrauen stiften. Der Stellenwert von Marken ist daher nicht zu unterschätzen.
Warum die Marke geschützt werden muss
Umso wichtiger ist es, die eigene Marke auch ausreichend zu schützen. Denn der Markenschutz verleiht dem Inhaber der Marke das ausschliessliche Recht, die Marke zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen zu gebrauchen und darüber zu verfügen. Der Markeninhaber kann unter Umständen anderen verbieten, eine identische oder ähnliche Marke für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen zu verwenden.
Eintragung im Markenregister
Prinzipiell kommt dem Markeninhaber der Markenschutz nach erfolgter Markeneintragung im Markenregister zu. Bevor eine Marke eingetragen wird, empfiehlt es sich in den einschlägigen Registern zu prüfen, ob bereits eine derartige Marke besteht. Dies kann Markenstreitigkeiten vermeiden.
Um die Marke eintragen zu lassen, ist ein bestimmtes Vorgehen erforderlich (Einbringung Gesuch, Bezahlung Gebühren, etc.) Schnelles Handeln kann sich lohnen: das Markenrecht steht demjenigen zu, der die Marke zuerst angemeldet hat. Nach Eintragung ist die Marke während zehn Jahren vom Anmeldedatum an geschützt, kann jedoch auch verlängert werden. Die Eintragung einer Marke kann weitergehende Kosten als auch Mühe sparen. Die Eintragung einer Marke bietet die Möglichkeit, unter der Marke zu handeln und kann ein Wettbewerbsvorteil sein.
So schützen Sie Ihre Marke international
Die Ausführungen beziehen sich auf das liechtensteinische Markenrecht sowie die Eintragung im liechtensteinischen Markenregister. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Marke europaweit oder international anzumelden. Um Markenschutz auch in anderen Ländern zu erlangen, stehen je nach Einzelfall und Wunsch verschiedene Wege offen. Um eine Eintragung ordnungsgemäss vorzunehmen sowie auch eventuelle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Marken fundiert und effizient zu lösen, empfiehlt sich in jedem Fall, anwaltlichen Rat beizuziehen.
Barbara Miliker
Rechtsanwältin
Nägele Rechtsanwälte GmbH
www.naegele.law
Im Ratgeber behandeln Fachexperten und Fachexpertinnen vielfältige Fragen aus den Themenbereichen Privat- und Gesellschaftsrecht, Datenschutz, Cybersecurity, Cybercrime, Blockchain & Künstliche Intelligenz.
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