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Ratgeber

Schlechtes Arbeitszeugnis: Wie gehe ich am besten dagegen vor?

Oftmals erhalten Arbeitnehmer vom Arbeitgeber kein oder nur ein schlechtes Arbeitszeugnis ausgestellt. Es stellt sich dann vor allem die Frage, ob und was man dagegen unternehmen kann.
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Working in a home office
Arbeitszeugnis (Bild: iStock)
Barbara Miliker, Rechtsanwältin Nägele Rechtsanwälte GmbH (Bild: eing.)

Ziel eines Arbeitszeugnisses ist unter anderem die Erleichterung der Stellensuche und die damit verbundene Förderung des wirtschaftlichen Fortkommens des Arbeitnehmers. Ein Arbeitszeugnis kann somit von grosser Bedeutung sein.

Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer jederzeit vom Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis verlangen, welches sich über die Art und Dauer sowie die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers ausspricht. Es besteht daher generell ein Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Ein Arbeitszeugnis kann während der Anstellung im Sinne eines Zwischenzeugnisses, und/oder erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Sinne eines Schlusszeugnisses verlangt werden. Unterlässt es der Arbeitgeber trotz Verlangen des Arbeitnehmers ein Zeugnis auszustellen, so kann dieses auch mittels Klage eingefordert werden.

Barbara Miliker, Rechtsanwältin Nägele Rechtsanwälte GmbH (Bild: eing.)


Wie muss ein Arbeitszeugnis ausgestaltet sein?
Bei der Ausgestaltung des Arbeitszeugnisses hat sich der Arbeitgeber insbesondere an den Grundsätzen der Vollständigkeit, der Wahrheit, der Klarheit und des Wohlwollens zu orientieren. Unzulässig ist die Verwendung von sogenannten Codierungen. Diese lassen sich oftmals in wohlwollend klingenden Formulierungen finden, können aber bei eingeweihten Lesern einen negativen Eindruck hinterlassen. Leider sind diese Geheimcodes in der Regel für das ungeschulte Auge kaum ersichtlich. Es empfiehlt sich daher, ein ausgestelltes Arbeitszeugnis zunächst von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.  

Was mache ich nun am besten gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis?
Sofern das Arbeitszeugnis nun beispielsweise die erbrachten Arbeitsleistungen nicht wahrheitsgemäss wiedergibt oder auch sonst inhaltlich nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, kann der Arbeitgeber mittels eines Schreibens aufgefordert werden, dies entsprechend zu berichtigen. Oftmals können bereits dadurch weiterführende Streitigkeiten vermieden werden. Sofern eine aussergerichtliche Lösung allerdings scheitert, kann auch hier der Gerichtsweg beschritten werden. 

Unter anderem aufgrund des Umstandes, dass zum Teil die verwendeten Codierungen nur schwer zu erkennen sind, wird in jedem Fall empfohlen, bereits frühzeitig eine Rechtsvertretung zu konsultieren. 

Barbara Miliker
Rechtsanwältin
Nägele Rechtsanwälte GmbH
www.naegele.law

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