Ratgeber
Jemand verbreitet rufschädigende Unwahrheiten über mich – was kann ich dagegen tun?
Wer sich gegen ein solches Verhalten zur Wehr setzen will, muss schnell handeln, denn die Fristen für eine strafrechtliche Verfolgung sind teilweise kurz.
Wann fällt ein solches Verhalten unter das Strafrecht?
Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht. Diese unterliegt aber gewissen Schranken, dh. nicht jede Äusserung in der Öffentlichkeit bleibt ohne Folgen.
Einer üblen Nachrede macht sich u.a. strafbar, wer einer anderen Person eine verächtliche Eigenschaft oder Gesinnung nachsagt oder sie eines unehrenhaften Verhaltens beschuldigt. Die Aussage muss zudem geeignet sein, die betroffene Person in der öffentlichen Meinung herabzusetzen. Wer solche Behauptungen sogar wider besseres Wissen aufstellt, kann sich zudem wegen Verleumdung strafbar machen, was eine deutlich höhere Strafe nach sich zieht.
In beiden Fällen kann eine Strafbarkeit aber nur dann eintreten, wenn die Aussagen zumindest gegenüber einer aussenstehenden Person getätigt werden. Wer einen anderen durch wissentlich falsche Aussagen sogar der konkreten Gefahr einer behördlichen Verfolgung einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht aussetzt, kann sich zudem wegen «Falscher Verdächtigung» strafbar machen.
Kurze Antragsfrist bei Privatanklagedelikten
Zu beachten ist allerdings, dass es sich bei der Üblen Nachrede, sowie bei der Verleumdung um sog. Privatanklagedelikte handelt. Für diese sieht die Strafprozessordnung nur eine Frist von sechs Wochen vor, um ein solches Delikt strafrechtlich zu verfolgen, andernfalls das Anklagerecht verloren geht.
Welche zivilrechtlichen Möglichkeiten bestehen?
Aus zivilrechtlicher Sicht kann eine Aussage zudem (auch) kreditschädigend sein, weshalb das Gesetz zum Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR)mehrere Ansprüche aufgrund einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorsieht. Das sind u.a. Ansprüche auf Beseitigung, Wiederherstellung des früheren Zustands durch Widerruf und Unterlassung. Im Einzelfall kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Schadensersatz in Betracht kommen.Zusammengefasst können unwahre Behauptungen ernste rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen, um die Aussagen rechtlich prüfen zu lassen.
Nathalie Weiss
Rechtsanwältin
Nägele Rechtsanwälte GmbH
www.naegele.law
Im Ratgeber behandeln Fachexperten und Fachexpertinnen vielfältige Fragen aus den Themenbereichen Privat- und Gesellschaftsrecht, Datenschutz, Cybersecurity, Cybercrime, Blockchain & Künstliche Intelligenz.
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