Ratgeber
Ehevertrag – Unromantisch, aber sinnvoll?
Schweben beide auf Wolke 7, wird selten daran gedacht, was im Falle einer Scheidung mit dem Vermögen geschieht und ob diesbezüglich Vorsorge getroffen werden sollte. Um in finanzieller Hinsicht einen Rosenkrieg bestmöglich zu vermeiden, könnte ein Ehevertrag sinnvoll sein.
Wie erfolgt die Vermögensaufteilung bei Scheidung?
Prinzipiell ist gesetzlich vorgesehen, dass wenn eine Ehe geschieden wird, der Vermögenszuwachs, welcher während der Ehe bis zur Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft erzielt wurde, unter den Ehegatten aufzuteilen ist.
Es gibt jedoch Vermögen, das von dieser Aufteilung ausgenommen ist; wie beispielsweise Vermögenswerte, die ein Ehegatte bereits in die Ehe eingebracht, geerbt, ihm ein Dritter geschenkt hat oder die dem persönlichen Gebrauch eines Ehegatten allein oder unmittelbar der Ausübung seines Berufes dienen.
Was heisst das für mich konkret?
In jedem Fall ist es sinnvoll, bereits vor der Eheschliessung zu überlegen, welches Vermögen überhaupt besteht und was im Falle einer Scheidung damit passieren soll. Dann kann je nach Einzelfall geprüft werden, was gemäss Gesetz mit dem Vermögen bei einer Scheidung geschehen würde. Im nächsten Schritt wäre dann zu überlegen, ob dieses Ergebnis ausreichend bzw. wünschenswert ist.
Ich möchte eine andere Vermögensaufteilung – wie gehe ich vor?
Sofern sich die Ehegatten eine bestimmte andere Aufteilung des Vermögens wünschen, könnte ein Ehevertrag Abhilfe schaffen. Es gibt diesbezüglich genaue Vorschriften, wann, wie und bezogen auf welche Vermögenswerte ein Ehevertrag abgeschlossen werden kann. Beispielsweise kann im Voraus vereinbart werden, dass Vermögensbestandteile, welche zu einem Unternehmen gehören oder Anteile an einem Unternehmen (ausser blosse Wertanlagen) darstellen, im Falle einer Scheidung nicht aufgeteilt werden.
Im Zusammenhang mit einem bevorstehenden Scheidungsverfahren können hingegen Vereinbarungen über die Aufteilung des gesamten Vermögenszuwachses getroffen werden.
Ob ein Ehevertrag wirksam abgeschlossen werden kann bzw. dies sinnvoll ist, hängt daher insbesondere vom Zeitpunkt sowie den vorhandenen und zu regelnden Vermögenswerten ab. Selbst wenn der Abschluss eines Ehevertrags unromantisch sein mag, könnten hiermit langfristige finanzielle Probleme vermieden werden. Um dies fundiert anzugehen, ist es daher jedenfalls empfehlenswert einen liechtensteinischen Rechtsanwalt beizuziehen.
Barbara Miliker
Rechtsanwältin
Nägele Rechtsanwälte GmbH
www.naegele.law
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