Angebotsfrist abgelaufen
LLB meldet 93.26 Prozent Beteiligung an Bank Linth
Gemäss heutiger Mitteilung der LLB beträgt deren Beteiligung an der Bank Linth – unter Berücksichtigung der von der LLB gehaltenen und der ihr im Rahmen des öffentlichen Kaufangebots angedienten Bank Linth-Aktien – per Ende der Angebotsfrist am 13. April 2022, vorbehältlich des Vollzuges des Angebots, insgesamt 93.26 Prozent aller per 13. April 2022 kotierten Aktien der Bank Linth.
Details zum provisorischen Zwischenergebnis und die entsprechende Medienmitteilung der LLB sind unter www.banklinth.ch/kaufangebotLLB einsehbar. Die LLB erklärt das Angebot unter Vorbehalt der Angebotsbedingung als zustande gekommen. Die Nachfrist beginnt am 22. April 2022 und dauert bis zum 5. Mai 2022, 16 Uhr. Die Transaktion wird voraussichtlich am 18. Mai 2022 vollzogen. (pd)
Schlagwörter
-
Liechtensteinische Landesbank AG
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.