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Unterzeichnung steht noch aus

Doppelbesteuerungsabkommen mit Montenegro zugestimmt

Am 13. März 2025 hat die liechtensteinische Steuerverwaltung ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Montenegro paraphiert.
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Abgabe Unterschriften, Volksinititative Gebühren von Reisedokumenten der DpL
Regierungsgebäude in Vaduz (Bild: Nils Vollmar)

Gemäss Medienmitteilung der Regierung orientiere sich das DBA am internationalen OECD-Standard und berücksichtigt die Anforderungen des OECD/G20 BEPS-Projektes zur Verhinderung von Steuerverkürzung und Steuervermeidung im grenzüberschreitenden Kontext.

Das Abkommen regel die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Einkommens- und Vermögenssteuern. Zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen werde durch das DBA die Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren reduziert. Das DBA stelle weiters die abkommensrechtliche Behandlung von Vermögensstrukturen, Investmentfonds und Pensionsfonds klar. Zur Lösung schwieriger Doppelbesteuerungsfälle sieht das Abkommen Bestimmungen über ein Verständigungsverfahren vor. Der Informationsaustausch richtet sich nach dem internationalen Standard.

Das Abkommen sei ein wichtiger Schritt zur Erweiterung des liechtensteinischen DBA-Netzes, betont die Regierung. Es erhöhe die Rechtssicherheit bei Investitionen und stärkt die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und Montenegro. Der Abkommenstext werde nach der Unterzeichnung veröffentlicht. (ikr)

 
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