Qualitätsnachweis
Uni Liechtenstein erhält institutionelle Akkreditierung
Die AAQ hält fest, dass die Universität Liechtenstein mit gegenwärtig zwei Bereichen (Wirtschaftswissenschaften und Architektur) und zukünftig drei Schools (School of Business Law, School of Business, School of Architecture) die Voraussetzungen gemäss Artikel 30 HFKG für die institutionelle Akkreditierung als Universität erfüllt. Der Schweizerische Akkreditierungsrat erteilte die Akkreditierung für eine Dauer von sieben Jahren, d. h. bis 2029, mit einer Auflage. Diese betrifft die Anerkennung von Studienleistungen im Rahmen der Studierenden-Mobilität gemäss Lissabon-Konvention. Die Universität hat die Auflage innert 24 Monaten zu erfüllen.
Mit der institutionellen Akkreditierung wird die Qualitätssicherung von Universitäten und Hochschulen umfassend geprüft und damit Studierenden des Fürstentums Liechtenstein gleichberechtigter Zugang zu allen universitären Hochschulen in der Schweiz und Liechtenstein garantiert.
Die Universität Liechtenstein hat im April 2020 ein Akkreditierungsgesuch als Universität beim Schweizerischen Akkreditierungsrat eingereicht und die AAQ als Akkreditierungsagentur gewählt. Grundlagen für den positiven Akkreditierungsentscheid waren ein im Jahr 2021 verfasster Selbstbeurteilungsbericht sowie die Begutachtung durch externe Expertinnen und Experten der AAQ samt Vor-Ort-Visite im Herbst 2021. In einem mehrstufigen Prüfungsverfahren befragte eine hochrangig besetzte internationale Gutachtergruppe der AAQ über 50 Mitarbeitende und Studierende der Universität Liechtenstein.
Sicherung von Beitragsmitteln der Interkantonalen Universitätsvereinbarung
Gemeinsam mit allen Kantonen der Schweiz ist Liechtenstein Mitglied der lnterkantonalen Universitätsvereinbarung vom 20. Februar 1997 (kurz IUV 1997), die den Studierenden aller Kantone und des Fürstentums Liechtenstein gleichberechtigten Zugang zu allen universitären Hochschulen in der Schweiz und Liechtenstein garantiert. Die neue lnterkantonale Universitätsvereinbarung 2019 trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Damit die Universität Liechtenstein weiterhin nach IUV beitragsberechtigt bleibt, ist, wie für alle Universitäten, der Nachweis einer institutionellen Akkreditierung bis Ende 2022 erforderlich. Diesen Nachweis hat die Universität Liechtenstein nun erbracht und sichert sich damit, auch zur Freude des Landes als Eigner der Universität, diese Beiträge weiterhin.
Die institutionelle Akkreditierung, welche bis 2029 erteilt wurde, verdeutlicht den hohen Anspruch, den die Universität Liechtenstein an die Qualität der Lehre und Forschung stellt. Der Auditbericht wird auf der Website der Schweizerischen Agentur AAQ veröffentlicht (www.aaq.ch). (pd)
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Universität Liechtenstein
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