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3 Handlungsfelder

Diese Massnahmen schlägt die Regierung gegen den Arbeitskräftemangel vor

Zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels braucht es gemeinsame Anstrengungen von Politik und Wirtschaft. Wie man vorgehen möchte, zeigte heute die Arbeitsgruppe auf.
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MO Arbeitskräftemangel, Vaduz
Brigitte Haas, Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer, Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni, Ivan Schurte, Wirtschaftskammer Liechtenstein stellten den Bericht der Arbeitsgruppe vor. (Bild: Tatjana Schnalzger)

Der bestehende Arbeitskräftemangel stellt die liechtensteinische Wirtschaft vor grosse Herausforderungen. Der Arbeitsmarkt ist ausgetrocknet, und es ist eine wachsende Zahl offener Stellen zu verzeichnen, wie Arbeitsgruppe «Arbeitskräftemangel» festgestellt hat.

Wirtschaftsministerin Sabine Monauni, Brigitte Haas, Geschäftsführerin der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer, sowie Ivan Schurte, Mitglied der Geschäftsleitung der Wirtschaftskammer Liechtenstein, haben deshalb am Mittwoch den Bericht der Arbeitsgruppe «Arbeitskräftemangel» betreffend Massnahmen zur Erhöhung des Arbeitskräftepotenzials und der Erwerbsbeteiligung vorgestellt. Dieser enthält eine makroökonomische Analyse des Arbeitskräftemangels in Liechtenstein und zeigt konkrete Handlungsfelder und Massnahmen auf, um die Attraktivität des liechtensteinischen Arbeitsmarktes zu erhöhen.

Auf der Grundlage einer Stärken-Schwächen-Analyse des Arbeitsstandorts Liechtenstein identifizierte die Arbeitsgruppe folgende drei Handlungsfelder:

1. Vielfältige und hochwertige Ausbildung, systematische und gezielte Weiterbildung

2. Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Erweiterung des Arbeitskräftepotenzials

  • Erwerbsbeteiligung von Eltern erhöhen
  • Arbeiten im Alter fördern
  • Erwerbsbeteiligung von Personen mit Schutzstatus S und vorläufig Aufgenommenen erhöhen

3. Gewinnen und halten von Arbeitskräften

  • Förderung der Arbeitsstandortattraktivität (Standortbranding für Arbeitnehmende)
  • Arbeitgeberbranding und Personalentwicklung
  • Zuwanderung optimieren – Abwanderung verhindern
  • Mobilität und Erreichbarkeit verbessern

Wie aus der Medienmitteilung hervorgeht, steht bei den Massnahmen zum einen die bessere Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials im Vordergrund. Zum anderen sind Massnahmen im Bereich der Weiterbildung und der Personalentwicklung zentral, um die Qualifizierung der Arbeitnehmenden entsprechend den Anforderungen des Arbeitsmarktes erhalten und zukunftsgerichtet weiterzuentwickeln.

Für die Koordinierung und das Monitoring der Umsetzung der Massnahmen wird eine Begleitgruppe aus Vertretern der staatlichen Behörden und der Wirtschaftsverbände eingesetzt, welche einen jährlichen Statusbericht zuhanden der Regierung vorzulegen hat.

Der vollständige Bericht ist hier verfügbar. (ikr)

 

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