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Erste Massnahme nach Abstimmung

Regierung prüft Weiterführung von Radio L unter privater Trägerschaft

In Liechtenstein soll es auch nach der Einstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks noch einen Radiosender geben. Deshalb beauftragt die Regierung, Optionen zu prüfen.
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Jürg Bachmann
Radioexperte Jürg Bachmann wird damit beauftragt, eine Überführung von Radio Liechtenstein in eine private Trägerschaft zu prüfen. (Bild: Nils Vollmar)

Seit der Abstimmung am 27. Oktober zur Aufhebung des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk (LRFG) ist klar, dass Radio Liechtenstein spätestens bis Ende 2025 den öffentlich-rechtlichen Sender einstellen muss. An ihrer heutigen Sitzung hat die Regierung nun die erste Konsequenz daraus eingeleitet: Gemäss Medienmitteilung  hat sie Jürg Bachman aus Zürich damit beauftragt, Optionen und Modelle für die Weiteführung von Radio Liechtenstein unter privater Trägerschaft zu prüfen.

Konkret sollen bis zum 31. Dezember 2024 Sondierungsgespräche mit möglichen Investoren und Partnern geführt und ein Bericht mit Empfehlungen zuhanden der Regierung erstellt werden. Bachmann wurde damit beauftragt, weil er «ein fundierter Kenner der Radiobranche» ist, mehrere Privatradios geführt hat und als Verwaltungsratspräsident von Radio Liechtenstein auch die lokale Medienlandschaft kennt. 

Das Ziel lautet also, dass Liechtenstein auch in Zukunft noch einen Radiosender hat. Zurückgeführt wird dieses auf die Nachwahlbefragung des Liechtenstein-Instituts zur Abstimmung. Diese hat ergeben, dass die Mehrheit der Bevölkerung trotzdem an einem Radio für Liechtenstein festhalten will und dass vor allem die hohen Landesbeiträge ein massgeblicher Grund für die Annahme der Volksinitiative waren. (red)

Die VU hat heute eine Motion eingereicht, die in eine ähnliche Richtung geht:

241017 Aufhebung des Gesetzes über den „Liechtensteinischen Rundfunk“

VU reicht Motion zur Privatisierung von Radio L ein

Mehr zum Thema:

241017 Aufhebung des Gesetzes über den „Liechtensteinischen Rundfunk“

Die Mehrheit will ein Radio, aber nicht für 4 Millionen Franken

241017 Aufhebung des Gesetzes über den „Liechtensteinischen Rundfunk“

Kosten waren Hauptargument für Aufhebung des Rundfunkgesetzes

 

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