DBA-Netz wird ausgeweitet
Liechtenstein und Irland unterzeichnen Doppelbesteuerungsabkommen
Das Abkommen regelt die Beseitigung der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Das Abkommen regelt ebenfalls die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Einkommens- und Vermögenssteuern, wie die Regierung in einer Mitteilung schreibt.
«Es bringt ein Plus an Rechtssicherheit für grenzüberschreitende Investitionen und schafft attraktive Rahmenbedingungen für Unternehmen und private Investoren in beiden Ländern», erklärte Daniel Risch auf Social Media.
Zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen fällt bei Dividenden (ausgenommen bei Real Estate Investment Trusts; REITs), Zinsen und Lizenzgebühren keine Quellensteuer an. Das DBA regelt weiters die abkommensrechtliche Behandlung von Pensionsfonds, Investmentfonds, Vermögensstrukturen sowie gemeinnützigen Organisationen.
Im Rahmen der Bestimmungen über das Verständigungsverfahren zwischen den beiden Ländern wurde zur Lösung schwieriger Doppelbesteuerungsfälle eine Schiedsklausel vereinbart. Der Informationsaustausch richtet sich nach dem internationalen Standard, wobei der automatische Informationsaustausch weiterhin über das AIA-Abkommen zwischen Liechtenstein und der EU abgewickelt wird. Ausserdem wurde eine Vollstreckungsamtshilfe vereinbart. (red)
Liechtenstein hätte gerne auch mit weiteren Ländern ein DBA-Abkommen:
Liechtenstein wünscht sich Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA
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Daniel Risch
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