Fest eingerichtete Feuerstellen dürfen benutzt werden
Nur noch bedingtes Feuerverbot in Wald und Waldnähe
Die in den letzten Tagen gefallenen Niederschläge führen zu einer leichten Entspannung der Brandgefahr, weshalb das am 19. April 2025 erlassene Feuerverbot im Wald und Waldesnähe reduziert werden kann. Die Niederschläge führten nur zu einer oberflächlichen Feuchtigkeit, der Boden selbst bleibt sehr trocken, weshalb weiterhin ein bedingtes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe gilt und eine erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3 und 5) besteht. Das heisst, dass nur die offiziellen festeingerichteten Grillstellen verwendet werden dürfen und dies nur mit der gebotenen Vorsicht. Insbesondere bei stärkerem Wind soll vollständig auf das Feuern im Freien verzichtet werden!
Ausserdem muss damit gerechnet werden, dass aufgrund des prognostizierten trockenen und warmen Wetters schon in der nächsten Woche wieder ein absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe erlassen werden muss. (eing.)
Verhaltensempfehlungen
- Grillieren im Freien nur noch auf offiziellen festeingerichteten Feuerstellen mit der angebrachten Vorsicht toleriert oder das Feuern im Freien ganz unterlassen.
- Brennende Zigaretten und Zündhölzer nie wegwerfen.
- Feuer laufend überwachen und allfälligen Funkenwurf sofort löschen.
- Grill-/Feuerstellen und deren Umgebung nur im absolut gelöschten Zustand verlassen.
- Bei starken und böigen Winden auf Feuer im Freien unbedingt verzichten.
Im Falle eines Waldbrandes:
- Melden Sie Waldbrände sofort über Telefon 118.
- Feuer schnellstmöglich löschen
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