­
­
­
­
Kein Zuständigkeitswechsel bis 50 Prozent

Vereinbarung für grenzüberschreitendes Homeoffice unterzeichnet

Liechtenstein hat die Rahmenvereinbarung für grenzüberschreitende Telearbeit bzw. Homeoffice unterzeichnet. Die neue Reglung gilt ab dem 1. Juli und beschränkt sich auf die Sozialversicherung.
Artikel anhören
SCHWEIZ CORONAVIRUS HOMEOFFICE
Grenzgänger können durch die Vereinbarung künftig bis zu 50 Prozent der Arbeit von zu Hause ausrichten, ohne dass sich etwas an der Zuständigkeit für die Sozialversicherung ändert. (Bild: CHRISTIAN BEUTLER)

Im Interesse der Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird für die Zeit nach dem Ende der Corona-Übergangsphase ab dem 1. Juli auf europäischer Ebene eine multilaterale Rahmenvereinbarung in Bezug auf grenzüberschreitende Telearbeit (Homeoffice) gelten. Neu wird es bei Telearbeit im Wohnstaat bis zu einem Ausmass von bis zu 50 Prozent zu keinem Zuständigkeitswechsel bezüglich Sozialversicherung kommt.

Diese angekündigte Rahmenvereinbarung haben die beteiligten Staaten, darunter Liechtenstein, nun unterzeichnet. Die für Liechtenstein in diesem Zusammenhang besonders relevanten Staaten Schweiz, Österreich und Deutschland nehmen ebenfalls an der Rahmenvereinbarung teil. Die Regierung informierte bereits Ende Mai darüber und weist jetzt per Medienmitteilung noch einmal darauf hin. 

Anträge können per Online-Formular eingereicht werden

Die Anwendung der Rahmenvereinbarung muss jeweils individuell beantragt werden. Die unselbstständig erwerbstätigen Personen oder deren Arbeitgeber können mittels Online-Formular auf der Website des Amts für Gesundheit (www.ag.llv.li) einen Antrag stellen.

Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird ein für maximal drei Jahre gültiges, verlängerbares Formular ausgestellt. Bei Anträgen, die bis spätestens Ende Juni 2024 eingereicht werden, kann das A1-Formular rückwirkend auf 1. Juli 2023 ausgestellt werden.

Detaillierte Informationen sowie das Antragsformular sind zu finden unter www.serviceportal.li. (red)

HOMEOFFICE, HOMEOFFICE, LAPTOP, ARBEITEN, ZU HAUSE, ZUHAUSE, WOHNUNG, WOHNZIMMER,  TASSE,  ORDNER,  ARBEITSPLATZ, HANDY, NATEL, MOBILTELEFON, SMARTPHONE, TELEFON,

Homeoffice für Grenzgänger: Einheitliche Regelung steht

HOMEOFFICE, HOME-OFFICE, ARBEITSPLATZ, PULT, WOHNZIMMER, ZUHAUSE, ZU HAUSE, CORONAVIRUS, VIRUS, COVID-19, COVID 19, SARS-COV-2, NCOV-2019, 2019-N-COV,

Homeoffice für Grenzgänger: Ja zu einheitlicher Regelung

 
Lädt

Schlagwort zu Meine Themen

Zum Hinzufügen bitte einloggen:

Anmelden

Schlagwort zu Meine Themen

Hinzufügen

Sie haben bereits 15 Themen gewählt

Bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits

Entfernen

Um «Meine Themen» nutzen zu können, stimmen Sie der Datenspeicherung hierfür zu.

Kommentare

    Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben

Kommentare hinzufügen

Ähnliche Artikel

Politische Frage der Woche
Die Liewo stellt jede Woche eine politische Fragen an die vier Parteien mit Einsitz im Landtag in Liechtenstein.
20.04.2025
AboHemmnisse für das Wirtschaftswachstum
Die Volkswirtschaftler Andreas Brunhart und Martin Geiger erklären, wie man das Wirtschaftswachstum nachhaltig anregen könnte. 
21.03.2025
AboHomeoffice bei Liechtensteiner Unternehmen
Homeoffice liegt seit der Coronapandemie im Trend. Dennoch sind dem Arbeiten von zu Hause aus Grenzen gesetzt.
27.09.2024
Wettbewerb
Haupttribünen Tickets für den FC Vaduz zu gewinnen
FC Vaduz
Umfrage der Woche
Wie sollen Muslime in Liechtenstein bestattet werden?
­
­