Kein Zuständigkeitswechsel bis 50 Prozent
Vereinbarung für grenzüberschreitendes Homeoffice unterzeichnet
Im Interesse der Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird für die Zeit nach dem Ende der Corona-Übergangsphase ab dem 1. Juli auf europäischer Ebene eine multilaterale Rahmenvereinbarung in Bezug auf grenzüberschreitende Telearbeit (Homeoffice) gelten. Neu wird es bei Telearbeit im Wohnstaat bis zu einem Ausmass von bis zu 50 Prozent zu keinem Zuständigkeitswechsel bezüglich Sozialversicherung kommt.
Diese angekündigte Rahmenvereinbarung haben die beteiligten Staaten, darunter Liechtenstein, nun unterzeichnet. Die für Liechtenstein in diesem Zusammenhang besonders relevanten Staaten Schweiz, Österreich und Deutschland nehmen ebenfalls an der Rahmenvereinbarung teil. Die Regierung informierte bereits Ende Mai darüber und weist jetzt per Medienmitteilung noch einmal darauf hin.
Anträge können per Online-Formular eingereicht werden
Die Anwendung der Rahmenvereinbarung muss jeweils individuell beantragt werden. Die unselbstständig erwerbstätigen Personen oder deren Arbeitgeber können mittels Online-Formular auf der Website des Amts für Gesundheit (www.ag.llv.li) einen Antrag stellen.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird ein für maximal drei Jahre gültiges, verlängerbares Formular ausgestellt. Bei Anträgen, die bis spätestens Ende Juni 2024 eingereicht werden, kann das A1-Formular rückwirkend auf 1. Juli 2023 ausgestellt werden.
Detaillierte Informationen sowie das Antragsformular sind zu finden unter www.serviceportal.li. (red)
Homeoffice für Grenzgänger: Einheitliche Regelung steht
Homeoffice für Grenzgänger: Ja zu einheitlicher Regelung
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