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Steuersünder verlangt 13 Millionen Euro Schadenersatz von ehemaliger LGT Treuhand

Mit Zeugenbefragungen hat am Mittwoch der Prozess vor dem Landgericht in Vaduz gegen die LGT Group des Liechtensteiner Fürstenhauses begonnen. Ein deutscher Steuersünder will 13 Millionen Euro Schadenersatz, weil er nach dem Diebstahl von Kundendaten aufflog.

Der Kläger, ein Immobilienunternehmer aus Bad Homburg, war nicht persönlich zum Musterprozess erschienen. Sein Anwalt begründete die Abwesenheit mit dem grossen Medieninteresse, dem sich sein Mandant nicht aussetzen wolle.

Der Zivilprozess wird Ende November an zwei Tagen mit weiteren Zeugeneinvernahmen fortgesetzt. Das Urteil ist laut dem zuständigen Einzelrichter voraussichtlich im Frühjahr 2010 zu erwarten.

Formell richtet sich die Klage des deutschen Immobilienhändlers gegen die Fiduco Treuhand, einer Tochter der Vaduzer First Advisory Group, welche die im Jahre 2002 vom Datendiebstahl eines Mitarbeiters betroffene LGT Treuhand des liechtensteinischen Fürstenhauses im Frühjahr übernahm.

Der schon einmal verurteilte Datendieb, nach dem wieder gefahndet wird, hatte die gestohlenen DVDs mit Kundeninformationen dem deutschen Auslandgeheimdienst BND für 4,5 Millonen Euro verkauft, worauf die Steuerermittler aktiv wurden. 770 deutsche Steuersünder gerieten letztes Jahr ins Visier, darunter der inzwischen verurteilte damalige Chef der deutschen Post, Klaus Zumwinkel.
Sorgfaltspflichten verletzt

Der Unternehmer aus Bad Homburg, der sein Geld in liechtensteinischen Familienstiftungen parkiert hatte, beschuldigt die LGT Treuhand, ihn nicht über den Datendiebstahl informiert zu haben. In der Klage wirft er der Treuhandfirma vor, durch Verletzung von Sorgfaltspflichten verantwortlich zu sein für im Nachhinein zu hoch festgesetzte Steuern.

Der Kläger war letztes Jahr vom Landgericht Bochum wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 7,5 Millionen Euro verurteilt worden. Zudem musste er dem deutschen Fiskus 11,9 Millionen Euro für hinterzogene Steuern abliefern.

Der Anwalt, der den Immobilienunternehmer im Prozess in Bochum verteidigt hatte, sagte am Mittwoch vor dem Landgericht, sein Mandant habe erst am 17. Februar letzten Jahres, einen Tag vor der Razzia in seinem Haus, vom Datendiebstahl erfahren. Hätte ihn die LGT Treuhand über den Diebstahl früher ins Bild gesetzt, hätte er sich selber anzeigen können und keine Geldstrafe von 7,5 Millionen Euro zahlen müssen.
Daten angeblich vernichtet

Weiter sagte der Anwalt des Immobilienunternehmers, Vertreter der LGT Treuhand hätten im August letzten Jahres erklärt, gar nicht gewusst zu haben, welche Kundeninformationen vom Diebstahl betroffen gewesen seien. Die DVDs, die der Datendieb nach seiner Verurteilung Ende 2003 zurückgab, seien von der LGT Treuhand ohne Einsichtnahme vernichtet worden.

«Wir hatten Schwierigkeiten, das nachzuvollziehen. Aber wir haben das dann so zur Kenntnis genommen», sagte der Anwalt dem Richter.
Weitere Klagen bis Ende Oktober

Die Klage des Immobilienhändlers wird nicht die einzige bleiben, die vom fürstlichen Landgericht beurteilt werden muss. Mehrere Anwälte sind daran, weitere Klagen von deutschen Steuerhinterziehern vorzubereiten, darunter der frühere Liechtensteiner Justizminister Heinz Frommelt.

Ziel sei es, diese Klagen bis Ende Oktober beim Landgericht zu deponieren, sagte der deutsche Anwalt Jürgen Wagner am Mittwoch der Nachrichtenagentur SDA. Die Klage des Immobilienunternehmers beim Landgericht sei nur ein halber Musterprozess. Es gelte zwar, die gleiche Rechtslage zu klären, im Sachverhalt seien die einzelnen Fälle aber sehr unterschiedlich.

Eingereicht werden können die Klagen auf Schadenersatz laut Wagner erst, wenn die gegen die Steuersünder in Deutschland eingeleiteten Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren abgeschlossen und rechtskräftig sind.

 

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