Steuersünder fordert höheren Schadenersatz
VON PATRICK STAHL
Vaduz. – Der 68-jährige Immobilienkaufmann aus Bad Homburg werde Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des fürstlichen Landgerichts einlegen, sagte Rechtsvertreter Hannes Mähr von der Kanzlei BMP Rechtsanwälte in Schaan auf Anfrage. Der Kläger, der sein Geld in liechtensteinischen Familienstiftungen parkiert hatte, beschuldigt die frühere LGT Treuhand, ihn nach dem Datenklau durch Heinrich Kieber nicht rechtzeitig informiert zu haben. Der Unternehmer fordert insgesamt 13 Millionen Euro Schadenersatz.
«Haftverschonung finanziert»
Neben dem Kläger will auch die mittlerweile in Fiduco umbenannte LGT Treuhand das Urteil anfechten. «Es kann wohl nicht sein, dass die LGT dem Kläger eine Haftverschonung finanziert», sagte Rechtsanwalt Wolfgang Müller dem deutschen Fernsehsender ZDF.
Das Landgericht in Vaduz hat die Klage des deutschen Steuersünders in erster Instanz teilweise gestützt. Die LGT habe Elmar S. «pflichtwidrig zu spät vom Datendiebstahl informiert» und ihm dadurch «eine strafbefreiende Selbstanzeige beim deutschen Fiskus verunmöglicht», urteilte das Gericht. Im Falle einer Selbstanzeige wäre dem Kläger die von ihm in der Folge bezahlte Bewährungsauflage erspart geblieben. Das Gericht sprach ihm Schadenersatz in Höhe von 7,5 Millionen Euro zu. Mit diesem Ergebnis geben sich nun beide Seiten nicht zufrieden.
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