Mindestlohn: Staatlicher Eingriff unerwünscht
Die Mindestlohn-Initiative stösst in der Schweiz auf breiter Front auf Widerstand. Auch in Liechtenstein wird ein staatlicher Eingriff am Arbeitsmarkt abgelehnt ? sowohl von Arbeitgeber- wie auch von Gewerkschaftsseite.
St. Gallen/Vaduz. ? Wer arbeitet, hat ein Recht auf einen Lohn, mit dem man anständig Leben kann, sagt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB). Mit der Initiative «Für den Schutz fairer Löhne» verlangt der SGB einen nationalen gesetzlichen Mindestlohn, der bei 22 Franken pro Stunde liegen soll, was rund 4000 Franken im Monat entspricht. Das noble Ansinnen stösst in der Schweiz auf breiten Widerstand. Der Bundesrat und das Parlament empfehlen dem Stimmvolk, die Mindestlohn-Initiative abzulehnen. Urs Schönholzer, Partner beim Ostschweizer Beratungsunternehmen ecopol, kann sich ebenfalls nicht für die Initiative erwärmen. «Aus einer ökonomischen Perspektive ist es störend, dass die Initiative eine absolute, flächendeckende Untergrenze vorsieht», sagt der Ökonom. Eine Differenzierung des Mindestlohns nach einzelnen Branchen oder Regionen sei so nicht möglich.
Wie Schönholzer stört sich auch Noldi Matt, Präsident der Wirtschaftskammer Liechtenstein, daran, dass der Initiantivtext regionale Unterschiede bei der Festlegung eines Mindestlohns ausblendet. Weil die Höhe der Lebenshaltungskosten je nach Wohnort teilweise stark unterscheiden, «ist es für mich nicht nachvollziehbar, einfach einen fixen Betrag festzulegen.»
Sigi Langenbahn, Präsident des liechtensteinischen Arbeitnehmerverbands, setzt auf eine funktionierende Sozialpartnerschaft. «Wir sehen gesetzliche Mindestlöhne als letztes Mittel im Kampf gegen Lohndumping», sagt Langenbahn im Interview. So lange am Verhandlungstisch Fortschritte erzielt würden, «halten wir es nicht für nötig, gesetztliche Mindestlöhne zu fordern.»
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Wirtschaftskammer Liechtenstein