LLB Vaduz erzielt Lösung in US-Steuerstreit
Die Liechtensteinische Landesbank AG, Vaduz, einigt sich mit den US-Behörden auf eine abschliessende Lösung im US-Steuerstreit. Nach mehrmonatigen Verhandlungen unterzeichneten beide Seiten ein «Non-Prosecution Agreement». Die USA beenden ihre Untersuchungen gegen die LLB Vaduz, diese leistet im Gegenzug eine Zahlung in der Höhe von USD 23.8 Mio.
Vaduz. ? Mit der erzielten Lösung kann die LLB Vaduz das US-Steuerthema endgültig abschliessen.
Die US-Behörden untersuchten, ob Kunden der LLB Vaduz gegen US-Steuerrecht und Wertschriftenvorschriften verstossen haben und ob die Bank dabei involviert war. In den letzten Monaten fanden intensive Gespräche zwischen der LLB und den US-Behörden statt.
Verzicht auf Strafverfolgung
Die LLB Vaduz, das US-Justizministerium (U.S. Department of Justice) und die Staatsanwaltschaft des südlichen Distrikts von New York haben ein «Non-Prosecution Agreement» abgeschlossen («Vereinbarung über Verzicht auf Strafverfolgung»). Diese Vereinbarung beendet die Untersuchungen gegen die LLB Vaduz und führt dazu, dass keine weiteren rechtlichen Schritte gegen die LLB Vaduz eingeleitet werden.
Im Rahmen der nun abgeschlossenen Vereinbarung verpflichtet sich die LLB Vaduz, die in den Jahren 2001 bis 2012 erzielten Bruttoerträge in der Höhe von USD 16.3 Mio. aus Geschäften mit steuerlich nicht deklarierten Vermögen amerikanischer Kunden zu erstatten. Von dieser Summe gehen USD 15.9 Mio. an die US-Behörden, USD 0.4 Mio. erhält die Liechtensteinische Steuerverwaltung für deren Kosten in Zusammenhang mit den US-Ersuchen. Zusätzlich entschädigt die LLB Vaduz die USA mit einer Zahlung in der Höhe von USD 7.5 Mio. für entgangene Steuereinnahmen in demselben Zeitraum.
Verzicht auf Strafzahlung
Über die Zahlung für erzielte Bruttoerträge und entgangene Steuereinnahmen hinaus verzichten die US-Behörden im «Non-Prosecution Agreement» explizit auf eine Strafzahlung oder Busse gegen die LLB Vaduz. Sie anerkennen damit ausdrücklich die Kooperationsbereitschaft der Bank. Zudem anerkennen sie, dass die Bank bereits vor Untersuchungsbeginn freiwillig Massnahmen ergriffen hatte, um US-Beziehungen ohne entsprechende Dokumentation zu beenden. So akzeptiert die LLB beispielsweise seit Ende 2008 nur noch US-Personen als Kunden, die ihre Vermögen gegenüber den amerikanischen Steuerbehörden mit dem Formular W-9 offenlegen. Die Beziehungen mit Personen, die dieses Kriterium nicht erfüllen, wurden schrittweise abgebaut.
Zahlung durch Rückstellungen gedeckt
Basierend auf dem jeweiligen Informationsstand hat die LLB-Gruppe im Jahresabschluss 2012 sowie im Halbjahresabschluss 2013 Rückstellungen in der Höhe von insgesamt CHF 47.2 Mio. für die US-Steuerthematik gebildet. Jener Teil dieser Rückstellungen, der für die LLB Vaduz gebildet wurde, wird nun aufgelöst. Die mit dem «Non-Prosecution Agreement» erzielte definitive Lösung entspricht der Höhe des für die LLB Vaduz rückgestellten Betrags, sodass die Lösung zu keiner weiteren Belastung der Erfolgsrechnung führt.
Die LLB-Gruppe wird die Verhandlungen mit den US-Behörden weiterführen, um nun auch für die LLB (Schweiz) AG sowie die swisspartners Investment Network AG eine abschliessende Lösung zu erzielen. Entsprechende Rückstellungen für die beiden Unternehmen hat die LLB-Gruppe im Halbjahresabschluss 2013 respektive im Jahresabschluss 2012 gebildet. (pd)
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