Liechtensteiner Treuhänder gegen Steuerabkommen mit Grossbritannien
Gemäss einer Stellungnahme der Liechtensteinischen Treuhändervereinigung geht das Abkommen mit dem Vereinigten Königreich deutlich über die bislang geltenden Standards der OECD hinaus. Die Treuhändervereinigung des Landes spreche sich deshalb ausdrücklich gegen diese Vereinbarung aus.
Dazu schreibt die Treuhändervereinigung: «Liechtenstein hat sich am 12. März 2009 dazu bekannt, den sogenannten OECD-Standard einzuhalten. Dies bedeutet, dass auf konkretes, begründetes Ersuchen in Steuersachen Auskunft erteilt wird. Dies wird in sogenannten TIEAs (Tax Information Exchange Agreements) umgesetzt. Die liechtensteinische Treuhändervereinigung unterstützt die Regierung auf diesem Weg. Das nun unterzeichnete Abkommen umfasst ein TIEA, ein MOU (Memorandum of Understanding) sowie eine Joint Declaration. Es wird darin unter anderem vereinbart, dass die Finanzintermediäre innert 5 Jahren keine undeklarierten Gelder mehr halten dürfen. Konkret wird vom Finanzintermediär nun verlangt, den Status des Kunden aktiv abzuklären. Anderenfalls ist er mit noch zu konkretisierenden Sanktionen konfrontiert.»
Kunden in ein Verfahren zu zwingen oder eine Kundenbeziehung zu beenden, widerspreche dem Verständnis einer vertrauensvollen Kundenbeziehung. Die Treuhändervereinigung verweist darauf, dass das Bankgeheimnis und das Berufsgeheimnis der Treuhänder in Liechtenstein wie in der Schweiz eine lange Tradition haben. «Wir stehen in dieser Tradition und werden alles tun, damit auch in Zukunft die Privatsphäre unserer Kunden geschützt wird», so der Präsident der Liechtensteinischen Treuhändervereinigung Roger Frick. «Wir werden alle Hebel in Bewegung setzen, damit das Abkommen in der jetzigen Form nicht umgesetzt wird», so Frick.
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