Gesamtarbeitsvertrag ausgehandelt
Vaduz.- Als grosser Meilenstein kann der überarbeitete Gesamtarbeitsvertrag für das liechtensteinische Detailhandelsgewerbe angesehen werden, welcher am 7. Februar von den Vertragspartnern unterzeichnet wurde. Der bestehende Gesamtarbeitsvertrag, welcher bereits 20 Jahre alt ist, konnte nach intensiven Verhandlungen vollständig revidiert und erneuert werden. Da in den letzten Jahren viele Gesetze im arbeitsrechtlichen Bereich angepasst und abgeändert wurden, war auch für das liechtensteinische Detailhandelsgewerbe eine Anpassung des Gesamtarbeitsvertrages notwendig.
Anhebung der Mindestlöhne zehrt
Der neue Vertrag regelt Rechte und Pflichten von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. Die Verhandlungen verliefen in einem fairen Rahmen. Die Anhebung der Mindestlöhne zeigte sich als zeitintensivster und härtester Verhandlungspunkt. Damit für alle Betriebe der Branche gleich lange Spiesse gelten, wurde der Gesamtarbeitsvertrag bei der Regierung zur Allgemeinverbindlicherklärung eingereicht. Somit wollen die Vertragspartner verhindern, dass in Liechtenstein mit unterschiedlichen Voraussetzungen gewirtschaftet wird. Nach der Allgemeinverbindlicherklärung müssen sich alle Betriebe des Detailhandels an die ausgehandelten Mindestlöhne und arbeitsrechtlichen Bedingungen des Gesamtarbeitsvertrages halten.
Gutes Ergebnis trotz Krise
Trotz eines wirtschaftlich schwierigen Jahres blicken die Vertreter des Handelsgewerbes der Wirtschaftskammer positiv der Zukunft entgegen und freuen sich, mit dem neuen Gesamtarbeitsvertrag ein wichtiges Instrument für die Branche geschaffen zu haben. Der LANV freut sich, dass es auch in schwierigen Zeiten möglich ist, in fairen Verhandlungen mit den Sozialpartnern ein gutes Ergebnis erzielen zu können. (pd)
Schlagwörter
-
Wirtschaftskammer Liechtenstein