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FL-Gewerbe begrüsst Einheitssatz

Der Schweizer Bundesrat hat in dieser Woche erneut bekräftigt, dass er zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer einen Einheitssatz einführen möchte. Liechtenstein müsste nachziehen. Gewerbe und Gastronomie käme dieser Schritt gelegen.

Von Heribert Beck
2,4 Prozent für ein Brot im Supermarkt oder eine Schachtel Tabletten, 3,6 Prozent für eine Übernachtung im Hotel und 7,6 Prozent für einen Fernseher, ein Essen im Restaurant und vieles mehr – derzeit kennt die Schweiz und damit auch Liechtenstein drei verschiedene Mehrwertsteuersätze. Ginge es nach dem Willen des Schweizer Bundesrats, sollte sich dies aber bald ändern und ein einheitlicher Satz von 6,2 Prozent eingeführt werden – beziehungsweise von 6,5 Prozent nach der Mehrwertsteuer-Erhöhung am 1. Januar 2011. Am vergangenen Dienstag hat der Bundesrat eine entsprechende Botschaft verabschiedet und seinen bereits im Juni 2008 gefassten Beschluss nochmals bekräftigt, wie das Eidgenössische Finanzdepartement mitteilte.

Wirtschaft stärken, Bürger entlasten

Um die Reform für den Staat einkommensneutral zu gestalten, würden zwar 6,1 Prozent reichen, 0,1 Prozentpunkte sollen aber zusätzlich für sozialpolitische Massnahmen erhoben werden. Mit dem so eingenommenen Geld sollen einkommensschwache Haushalte unterstützt werden, damit sie nicht unter der Erhöhung des Satzes auf Nahrungsmittel oder alkoholfreie Getränke leiden.
Das Ziel der Reform ist es, die Wirtschaft anzukurbeln. «Je einfacher die Mehrwertsteuer ausgestaltet ist, desto günstiger wirkt sie sich auf die Volkswirtschaft aus», schreibt das Finanzdepartement. Langfristig sollen auch die Konsumenten um mehrere Hundert Franken jährlich entlastet werden.

Zweckbindung unwahrscheinlich

Ein einheitlicher Schweizer Mehrwertsteuersatz würde auch in Liechtenstein gelten. «Denn Liechtenstein hat sich staatsvertraglich verpflichtet, das materielle Recht in Sachen Mehrwertsteuer nachzuvollziehen», sagt Peter Beck, der Ressortsekretär von Regierungschef und Finanzminister Klaus Tschütscher, auf Anfrage. Eine Vereinfachung der bisherigen Praxis sei aus Liechtensteiner Sicht jedenfalls zu begrüssen.
Dass es in Liechtenstein analog zur Schweiz zu einer Zweckbindung von 0,1 Prozentpunkten kommt, ist aber wenig wahrscheinlich. Schliesslich hat sich der Landtag in der Vergangenheit mehrfach gegen eine Kassenbildung für bestimmte Zwecke ausgesprochen.

Mehr Kostentransparenz schaffen

Die Wirtschaftskammer Liechtenstein würde eine solche Steuerreform ebenfalls begrüssen. «Aus Sicht des Gewerbes ist eine Vereinfachung der Mehrwertsteuer mittels Einheitssatz wünschenswert. Entsprechende Vorstösse zur Revision der Schweizer Gesetzgebung sind von Liechtenstein zu unterstützen», sagt Wirtschaftskammer-Geschäftsführer Jürgen Nigg. Die Abrechnungspraxis für Betriebe würde vereinfacht und mehr Kostentransparenz geschaffen.

Ungleichbehandlung aufheben

Auch der Liechtensteiner Hotel- und Gastronomieverband steht voll und ganz hinter den Plänen der Schweizer Regierung. Die Ungleichbehandlung zwischen Lebensmittelhandel und Gastronomie sei nicht länger tragbar. Der Lebensmittelhandel habe in den vergangenen zehn Jahren sehr stark im gastronomischen Bereich – Stichwort Take-away – aufgerüstet und gegenüber der Gastronomie einen enormen Wettbewerbsvorteil. «Wird seine Leistung ja nur mit 2,4 Prozent versteuert und dies obwohl die Arbeitsleistung in der Gastronomie sechs Mal höher ist als im Detailhandel. Diese Diskriminierung der Gastronomie in der Mehrwertsteuer-Gesetzgebung muss so rasch als möglich beseitigt werden», so Verbandssekretärin Renate Bachmann.
Ob der Einheitssatz mit Abschaffung aller Ausnahmen in der Schweiz  tatsächlich ein politisch gangbarer Weg sei, bleibe abzuwarten. Möglich wäre gemäss Renate Bachmann auch das sogenannte Zwei-Satz-Modell mit Abschaffung aller Ausnahmen, wobei dann für Hotellerie und Gastronomie ein reduzierter Ansatz zur Anwendung kommen könnte. «Unabdingbar ist und bleibt die Gleichstellung zwischen Gastronomie und Detailhandel beim Mehrwertsteuersatz.»

 

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