Fall UBS: Schweiz hat 4450 Amtshilfefälle überprüft
Bern. - Soweit die Entscheide rechtskräftig sind, wurden den US- Steuerbehörden bereits Kontodaten geliefert. Das war in rund der Hälfte der Fälle der Fall, wie das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) am Donnerstag mitteilte.
Die Schlussverfügungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) seien innerhalb der vorgesehenen Frist erlassen worden. Trotz der Verzögerungen durch den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts sollten die Daten der übrigen involvierten UBS-Kunden grossenteils bis im Herbst übermittelt sein.
Zwischen den USA und der Schweiz fänden Gespräche über die Schlussphase der Vertragsumsetzung statt, heisst es im SIF- Communiqué weiter. Beide Parteien seien zuversichtlich, dass die US- Behörden das Gros der vereinbarten Kontoinformationen innert nützlicher Frist erhalten. Das Zivilverfahren gegen die Grossbank UBS in den USA dürfte damit vom Tisch kommen.
Die Kriterien für die Lieferung der Bankdaten hatten die Schweiz und die USA am 19. August 2009 in einem Abkommen definiert. Die US- Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) reichte am 31. August bei der Steuerverwaltung ein Amtshilfegesuch ein. Im Rahmen dieses Gesuchs prüfte die ESTV die Kontodaten. (sda)
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