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Zweck- und andere Bündnisse

«Der kommende Landtag wird zu Diskussionen führen», las ich im «Vaterland». Na hoffentlich, dachte ich. Oder haben die Volksvertreter bis anhin nur ein «Ja» oder «Nein» bei Regierungsanträgen angekreuzt? Nein, wir alle wissen, dass das nicht so ist. Immerhin haben sie beim WinWinWirbel Akzente gesetzt.

An sich in Zeiten wie diesen, da man aus dem Alltagstrott herausgeschockt wird, wenigs­tens kein besonders ängstigendes, wenn auch zugegeben ärgerliches Thema.

Aber der Alltag holt einen ja doch immer wieder ein, und das ist auch gut so. Der Nachteil jeglicher Sensation ist nämlich, dass die kleinen Ereignisse des Alltags kaum mehr wahrgenommen werden.

Wobei es sich je nach Sichtweise auch um grosse handeln kann. Zum Beispiel das Namens­recht: Wenn beide Eheleute ihren Namen beibehalten dürfen, was konkret natürlich eh nur die Frauen betrifft, dann ist in der heutigen Partner-Wechsel-Dich-Gesellschaft mitunter ja nachher nur schwer festzustellen, ob man wo­möglich mit dem neuen Partner bzw. der neuen Partnerin verwandt ist.

Nun sind ja Eheschliessende eh eine aussterbende Spezies, aber da geht?s ja schon los! Lebt man ohne Trauschein zusammen, nennt man sich gegenseitig gerne Lebenspartner.
Hallo? Wenn man damit ausdrücken will, einen Partner fürs Leben gewonnen zu haben, was ist dann anders als eine Ehe?
Oder steckt ein Aberglaube dahinter, nach dem ein Eheschliessungsdokument in der Schublade trennungsfördernd ist?

Die Schwaben haben für solche Bloss-nicht-heiraten-Modelle sogar den Begriff «Lebensabschnittsgefährte» erfunden. Also mit der Lizenz zum Abhauen.

Das neue Namensrecht, wenn?s denn Gesetz wird, ist natürlich, das muss man zugeben, spannend: Marzel und Josefine z. B. schmeissen ihre Klamotten zusammen, weil sie nun ein Paar sind; er jedoch ist eigentlich das dritte von vier Kindern seiner Mutter aus deren zweiter Partnerschaft.

Josefine dagegen hat ein Kind aus einer Beziehung mit dem ersten Mann von Marzels Mutter und ist die Tochter vom Bruder des ersten Mannes von Josefines Mutter.

Kompliziert? Na und? Kommt doch nie raus! Es sei denn, es treten biologische Probleme in der Erbmasse der Kinder von Marzel und Josefine auf, wie es bei Verwandten-Ehen, pardon: Verwandtenlebensgemeinschaften vorkommt.

Aber die Abschaffung von deren Strafbarkeit ist ja bereits im Gespräch.

Und die sich dann häufenden Probleme hat man durch bestehende Gesetze bereits eh irgendwie gelöst.

 

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