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Prämienverbilligung kann beantragt werden

Der Staat entrichtet Beiträge zur Prämienverbilligung an einkommensschwache Versicherte. Anspruch auf Prämienverbilligung für das Jahr 2011 haben alle in Liechtenstein obligatorisch für Krankenpflege versicherten Personen, deren «massgeblicher Erwerb» die gesetzlichen Grenzen nicht überschreitet.

Vaduz. - Der Antrag muss bis zum 31. Oktober auf dem entsprechenden Formular des Amtes für Gesundheit (Versicherung - Krankenversicherung - Prämienverbilligung) bei der Wohngemeinde eingereicht werden. Die bisher eingereichten Anträge wurden bereits an das Amt für Gesundheit weitergeleitet. Der Antrag auf Prämienverbilligung muss pro Person separat eingereicht werden. Dem Antrag ist eine Kopie der Versicherungspolice der Krankenkasse, gültig ab 01.01.2011, beizulegen. Da der Antrag jährlich zu stellen ist, müssen Personen, welche für das vergangene Jahr bereits einen Antrag gestellt haben, erneut einen solchen einreichen.

Gemeinde leitet Antrag weiter

Bei Vorliegen der rechtskräftigen Steuerdaten 2010 leitet die Gemeinde den Antrag zusammen mit der Erwerbsbescheinigung direkt an das Amt für Gesundheit weiter. Wird ein Antrag nach Ablauf des Jahres 2011 eingereicht, hat der Antragsteller sich an das Amt für Gesundheit zu wenden. Anspruch auf Prämienverbilligung für ein vergangenes Jahr besteht nur bei Vorliegen von entschuldbaren Gründen (bspw. nachweisbarer, längerer Spitalaufenthalt).

Der Betrag wird grundsätzlich jährlich rückwirkend am Ende des betreffenden Kalenderjahres direkt an den Versicherten ausbezahlt. Dies bedeutet, dass die Prämienverbilligungen für das Jahr 2011 zwischen Oktober 2011 und Februar 2012 ausbezahlt werden. Für weitere Auskünfte oder bei Fragen zum Anspruch auf Prämienverbilligung steht das Amt für Gesundheit, Abteilung Kranken- und Unfallversicherung/Prämienverbilligung, Vaduz, gerne zur Verfügung. (pafl)

 

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