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Prämienverbilligung bis Ende Monat beantragen

Der Staat entrichtet Beiträge zur Prämienverbilligung an einkommensschwache Versicherte. Anspruch auf Prämienverbilligung für das Jahr 2012 haben alle in Liechtenstein obligatorisch für Krankenpflege versicherten Personen, deren «massgeblicher Erwerb» die gesetzlichen Grenzen nicht überschreitet.

Vaduz. - Der «massgebliche Erwerb» beträgt 45'000 Franken für alleinstehende/alleinerziehende Personen bzw. 54'000 Franken für Ehepaare. Die Berechnung der Prämienverbilligung für das Jahr 2012 erfolgt aufgrund der rechtskräftigen Steuerveranlagung des Jahres 2011. Die Beiträge der Prämienverbilligung richten sich nach der im Landesdurchschnitt errechneten Prämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

Antrag jedes Jahr nötig

Der Antrag muss bis zum 31. Oktober 2012 auf dem entsprechenden Formular des Amtes für Gesundheit (Versicherung - Krankenversicherung - Prämienverbilligung) bei der Wohngemeinde eingereicht werden. Die bisher eingereichten Anträge wurden bereits an das Amt für Gesundheit weitergeleitet. Der Antrag auf Prämienverbilligung muss pro Person separat eingereicht werden. Dem Antrag ist eine Kopie der Versicherungspolice der Krankenkasse, gültig ab 01.01.2012, beizulegen. Der Antrag muss jährlich neu eingereicht werden. (ikr)

 

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