No-Angels-Sängerin Nadja muss nicht ins Gefängnis
Die Sängerin Nadja Benaissa kommt mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon. Zudem muss sie 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädierten schon gestern im Prozess gegen die 28-Jährige auf eine Bewährungsstrafe, weil sie einen Mann beim Sex mit HIV angesteckt haben soll.
Heute nun fiel das Urteil. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, die eine zweijährige Bewährungsstrafe forderte, machte sich die Sängerin der versuchten gefährlichen Körperverletzung und der vollendeten gefährlichen Körperverletzung schuldig. Sie soll mit zwei Männern ungeschützten Sex gehabt haben, obwohl sie von ihrer HIV-Infektion wusste.
Als strafmildernd wertete Staatsanwalt Peter Liesenfeld vor allem das Geständnis der Angeklagten. Die Sängerin hatte bereits am ersten Prozesstag gestanden, trotz der ihr bekannten HIV-Infektion ungeschützten Sex gehabt zu haben. (sda)
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