Justizskandal: Anwalt entfernt Gerichtsakten
Vaduz/Wien. - Neue Vorwürfe in der Causa Karl-Heinz Grasser - diesmal nicht gegen den ehemaligen Österreichischen Finanzminister selbst, sondern gegen einen Liechtensteiner Anwalt: Im Fürstentum ist es juristischer Usus, dass Akten von den Justizbehörden dem Anwalt zur Einsicht am Gericht zum Durchlesen bereitgestellt werden. Nun besteht aber der Verdacht gegen den Anwalt, dabei einen Teil der Grasser-Unterlagen mitgenommen und erst Wochen später an die Justizbehörden zurückgegeben zu haben. Beim Anwalt soll es sich um einen Partner der renommierten Kanzlei Marxer & Partner in Vaduz handeln.
Zuvor hatte der Oberste Gerichtshof entschieden, dass den österreichischen Strafverfolgungsbehörden wegen einer Fristversäumnis keine Akteneinsicht gewährt wird. Österreich hat daraufhin sofort ein neues Rechtshilfeersuchen gestellt.
Zusammenhang mit Buwog-Affäre
Der leitende Staatsanwalt, Robert Wallner, bestätigte die Recherechen: «Es ist richtig, dass anlässlich einer Akteneinsicht am 19. Oktober durch einen Rechtsanwalt aus dem Rechtshilfeakt Unterlagen ohne Wissen und Zustimmung des zuständigen Landrichters entfernt wurden. Diesem Rechtshilfeverfahren liegt ein Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien in der Sache Buwog zugrunde. Wegen dieses Sachverhaltes wurde gegen diesen Anwalt am 20. Oktober ein Strafverfahren wegen des Verdachtes des Vergehens der Urkundenunterdrückung, in eventu wegen Vergehens der Unterdrückung eines Beweismittels eingeleitet.»
Akten sechs Wochen für sich behalten
Tatsache ist, dass die entfernten Akten sich sechs Wochen ausserhalb des Gerichts befanden. Es wird jetzt auch geprüft, ob die Unterlagen vor der Rückgabe an das Gericht manipuliert worden sind. Für Ärger sorgte zudem, dass zuständige Behörden erst jetzt durch Anfragen von NEWS, SZ und ORF von dem Vorfall informiert wurden. (pd)